Sanierte Wohnung

28. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
RikoRoos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sanierte Wohnung

Hallo,

Ich habe meine Eigentumswohnung unter der Maßgabe verkauft, dass diese komplett saniert ist. Dies ist auch der Fall. Allerdings habe ich bei der Sanierung nicht die Elektroleitung zum Deckenlicht des Wohnzimmers sanieren lassen, da
ich selbst kein Deckenlicht wünsche und benutze. Es liegt also eine alte, beidseitig nicht angeschlossene Elektroleitung in der Decke.
Der Käufer verlangt nun von mir eine Kostenbeteiligung an der Instandsetzung dieser Deckenleitung, da er darin einen versteckten Mangel sieht. Schließlich wäre die Wohnung ja als saniert verkauft worden.

Meine Frage ist nun: Ist das Vorhandensein eines intakten Deckenlichts Bestandteil der Definition einer sanierten Wohnung?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

RikoRoos

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Im Kaufvertrag wird leider der Umfang der Sanierung nicht detailliert festgehalten.

Die Leitung ist doch noch funktionfähig, braucht nur angeschlossen zu werden.
Die Kosten können nicht all zu hoch sein, und wenn der Käufer nur Kosten-
BETEILIGUNG verlangt, müßte in Ordnung sein.

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"28c7h49T"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Ist das Vorhandensein eines intakten Deckenlichts Bestandteil der Definition einer sanierten Wohnung?

Das es keine festgelegte Definition 'sanierte Wohnung' gitbt, muss man sich daran orientieren was in der allgemeinheit üblich ist.

Und salopp gesagt im allgemeinen hängen nun mal Lapen an der Decke.
In meinem Wohnzimmer zwar auch nicht, aber es ist eine angeschlossene Leitung vorhanden und in den restlichen 6 Räumlichkeiten hägen die Lampen an der Decke.


Eventuell steht aber im Kaufvertrag 'gekauft wie besehen' oder eine ähnliche Formulierung?



@ icecycle
quote:
Im Kaufvertrag wird leider der Umfang der Sanierung nicht detailliert festgehalten.

Woher weist du das? Bist du der Käufer oder der Verkäufer? ;)


Es wäre natürlich ideal gewesen, wenn der Sanierungsumfang möglichst detailliert beschrieben worden wäre.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
RikoRoos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Na dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen, und mich finanziell an der Beseitigung der Mängel beteiligen.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten!

RikoRoos


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