Sanierung Nachbarsgarage, wer trägt die Kosten!

12. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Brandes123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sanierung Nachbarsgarage, wer trägt die Kosten!

Hallo,
ich habe ein Haus gekauft und wohne nun auch schon 2 Jahre drin. Zur Zeit machen wir unseren Garten, in diesem Zuge kam der Nachbar auf mich zu und bat mich die Abdichtung seiner Garage neu zu machen. Diese steht zur Zeit mit der Außenmauer auf meinem Grundstück. Er hätte sich wohl vor 30 Jahren mit dem Vorbesitzer geeinigt (keine Baulast eingetragen), dass dies ok wäre. Somit endet meine Mauer an seiner Garage und geht danach weiter. Wir liegen an einem Hang. Wir sind oberhalb des Hangs. Der Vorbesitzer hat wohl mit Absprache gegen die Mauer mit Erde aufgefüllt. Natürlich auch dort wo die Garage steht. Dies wurde aber wohl nicht korrekt abgedichtet. Somit ist die Mauer feucht und auch die Garage. Er möchte jetzt, das ich dies bei mir saniere und die Kosten trage. Ich lasse mir vom Bauamt zur Zeit die Unterlagen rausgeben um zu prüfen ob die Garage/Mauer wirklich auf meinem Grundstück steht (denke aber schon) und lasse mir das Niveau raussuchen (Hat er gegraben oder der Vorbesitzer aufgeschüttet). Sieht aber nach aufgeschüttet aus, also gehen wir erstmal davon aus.

Wie kann ich mich mit dem Nachbarn einigen? Soll ich einen Anwalt aufsuchen? Ich würde ungern das Verhältniss kaputt machen. Auf Nachfrage ob er die Kosten übernehmen könnte, kam eine klare Absage ohne Kompromisse. Er ist laut der anderen Nachbarn, wohl sehr schwierig. Bisher hatte ich aber keine Probleme.

Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Vermische nicht die beiden Probleme, den Überbau der Garage auf Dein Grundstück und die unsachgemäße Verfüllung miteinander. Denn der Überbau ist nicht kausal für die Feuchtigkeit. Insoweit hast vermutlich Du Rechte (Rückbau oder Entschädigung). Aber auch der Nachbar hat Rechte, das Recht auf eine vernünftige Sperre gegen Bodenfeuchtigkeit gehört dazu.

Als Argument im Gespräch mit ihm kannst Du das verwenden. Deine Verpflichtung ändert sich dadurch nicht.

Ich habe mich, als ich Deinen Text gelesen habe, um Jahre zurückgesetz gefühlt, denn ich hatte einen vergleichbaren Fall. Nur gehört mir die Garage und der nachbar hat das Grundstück daneben ohne jede Sperre mit Boden aufgefüllt. Er hatte allerdings einen guten Rechtsberater, der ihm erklärt hat, dass er die Feutigkeitssperre besser ohne Rechtsstreit einbringt.

Zu guter letzt haben wir es dann einvernehmlich beide zusammen gemacht - an vier Tagen nach Feierabend.

Berry

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