Schaden wegen verspätetem Einzug

16. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
jagothello
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden wegen verspätetem Einzug

Hallo,
in meinem Bauträgervertrag steht, dass ich bei Verzug eine Entschädigung von 1000,- € erhalte. Der Verzug ist eingetreten, das Geld wurde bezahlt. Der Vertrag schließt weitere Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden aus diesem Grunde aus, es sei denn, es liege Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Dazu habe ich 2 Fragen.
1. Ist dieser Ausschluss wirksam?
2. Kann ich unabhängig von der Entschädigung Kosten geltend machen, die mir aufgrund der Verspätung entstanden sind (Zwischenumzüge, Zwischenmiete)?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

zu 1. Ja.
zu 2. Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jagothello
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Na, so einfach ist das wohl nicht, denn: "Bei Leistungsverzicht oder einer vom Schuldner zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung kommen (...) Rücktritt, Kündigung und Schadenersatz infrage. Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden kann der Verwender weder einschränken noch ausschließen (§ 11 Nr. 8a AGB-G). (...) Der Ausschluss von Schadenersatz zu Lasten des Kunden ist ebenfalls unzulässig (...)."

Es fragt sich, warum Notare sich dazu hergeben, trotzdem Ausschlussklauseln in Verträge hineinzuschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Dazu folgende Anmerkungen:

Es handelt sich hier nicht um AGBs, sondern um eine Individualvereinbarung, die nach meiner Auffassung gültig ist.

Das AGB-Gesetz ist bereits am 01.01.2002 außer Kraft getreten.

Außerdem darf man selbst nach diesem Gesetz den Schadenersatz zwar nicht ausschließen, aber einschränken. Die in Deinem Vertrag genannte Klausel ist daher auch nach dem AGBG gültig. Du solltest die Zitate auch vollständig wiedergeben und nicht die wichtigen Passagen weglassen.

-- Editiert von hh am 21.10.2004 11:55:10

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