Schenkung an die Gemeinde/Stadt

13. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
v51
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung an die Gemeinde/Stadt

Hallo.

Muss die Stadt/Gemeinde ein Grundstück annehmen, wenn ich Ihr es verschenken will oder darf sie es ablehnen?

Kurze Erklärung: ich möchte ein bestimmtes Flurstück erwerben, jedoch will die Gläubigerbank dieses Flurstück nicht einzeln verkaufen, sondern nur mit 3 anderen daranliegenden zusammen.
Ich will aber nur dieses, aufgrund von Altlastenverdacht auf den anderen Flurstücken und weil ich eben nur 1.000 m2 anstatt der gesamten 6.000m2 haben möchte.
Ein Weiterverkauf der Fläche nach meinem Erwerb ist zu 99% ausgeschlossen, aufgrund des Altlastenverdachtes. Der Gesamtkaufpreis für die ganze Fläche wäre auch nur 500 - 2.000 Euro.
Kann ich nach dem Erwerb der gesamten Flurstücke, die von mir nicht gewollten Flurstücke der Stadt kostenlos schenken/übertragen oder haben Sie das Recht es abzulehnen.
Die Folgen auf dem gesamten "Paket" zu sitzen ist mir zu unsicher. (evt. Strassenausbaubeiträge und eben Altlasten)

Danke.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1984 Beiträge, 1542x hilfreich)

Auch bei einer Schenkung muß der Beschenkte das Geschenk annehmen, damit er Eigentümer wird.

Geregelt ist das im BGB:
§ 516 Begriff der Schenkung

(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

(2) Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern. Nach dem Ablauf der Frist gilt die Schenkung als angenommen, wenn nicht der andere sie vorher abgelehnt hat. Im Falle der Ablehnung kann die Herausgabe des Zugewendeten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
v51
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

"Im Falle der Ablehnung kann die Herausgabe des Zugewendeten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden."

kann ich drehen wie ich will, ich verstehe den Satz nicht.

Wenn ich geerbet habe und weiß das das geerbte mir mehr Schulden bringt als es Wert hat, kann ich es auch ausschlagen. Dann gehört es dem Staat. Sprich ich kann Grundstück im Verkehswert von 50.000 erben, weiß aber das dort eine Grundschuld von 200.000 drauf liegt. Also schlage ich das Erbe aus. Grundstück bekommt der Staat/Stadt/Gemeinde.

Hier ist das eventuell ja anders. Kann also die Stadt/Gemeinde meine Schenkung nicht annehmen (weil sie ja eventuell auch weiß das aufgrund der Bodenbelastung etc. höhere Kosten auf sie zukommen könnte) oder müssen sie es annehmen.
Privatrechtlich ist es klar, ich will dir etwas schenken und du schlägst es aus, fertig.

Andere Möglichkeit wäre dann ja nur es als Firma Ltd oder uG zu kaufen und das eine Flurstück als Firma mir dann privat zu verkaufen. Sollten dann höhere Kosten aufgrund der Bodenbelastungen oder sonstigen Erschließungsbeiträgen auf einen zukommen, so geht nur die Firma insolvent.



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-- Editiert v51 am 14.09.2012 07:54

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 604x hilfreich)

Die Stadt ist ebenso wie eine Privatperson nicht verpflichtet, eine Schenkung anzunehmen.
Sonst wäre ja wilde Müllkippe sofort legal, man müsste sie ja nur zum Geschenk an die Stadt erklären...

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