Schimmel an der Innenwand

8. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1618
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Beginner
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Schimmel an der Innenwand

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5 Antworten
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#1
 Von 
ikarus02
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Master
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Es kann durch die fehlenden Pflanzen und die verbliebenen Rankhilfen entstehen (dadurch defekte Isolierung der Außenhaut= feuchte Raumluft schlägt sich an der kälteren Wand nieder).
Die Ursache müßte ein Gutachter feststellen.
Wenn mein Verdacht zutrifft, ist die WE-Gemeinschaft zuständig.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
guest123-1618
Status:
Beginner
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#3
 Von 
Klaus Wilhelm
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn die Möglichkeit besteht, dass Schäden am Gemeinschaftseigentum Ursache des Schimmels sein kann muss der Hausverwalter die Ursache klären. Ein richtiges Schimmel-Gutachten findet z.B. durch Bohrungen im feuchten Mauerwerk heraus, woher die Feuchtigkeit kommt. Es ist nicht ganz billig.
Es kann theoretisch auch eine Kombination von fehlerhaftem Nutzerverhalten (mangelndes Heizen und Lüften) und Ursache im Gemeinschaftseigentum (Mauer) vorliegen. Der Taupunkt darf im Winter nicht unterschritten werden. Thermohygrometer können hierüber Aufschluss geben.

Wenn der Schimmel an der Stelle zur Außenwand auftritt, an der außen Metallrankhilfen angebracht sind liegt der Verdacht nahe, dass hier von aussenWasser eindringen kann und eine Wärmebrücke bilden kann. Dadurch kann der Taupunkt an der Innenwand unterschritten werden und sich Feuchtigkeit niederschlagen.

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#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 865x hilfreich)

Hallo!
viel Zutreffendes ist schon gesagt worden.

Noch eine Frage: Wer hat die Rankhilfen angebracht?
U.U. ist auch ja wirklich dort der Grund zu suchen. Man sollte den alten Zustand wieder herstellen, also die Befestigungsbohrungen wieder abdichten, etc.

Das Anbringen der Rankhilfen an der Hauswand, die ja zum Gemeinschafteigentum gehört, wäre zustimmungspflichtig gewesen,
und somit ergibt sich eine Haftpflicht des
Verursachers.
Sollte die ET-Gemeinschaft aber zugestimmt haben, so muss diese natürlich für die Behebung des Schadens am Gemeinschaftseigentum sorgen.
(d.h. dass der Verwalter der Sache nachgehen
muss, um größeren Schaden am Gemeinschaftseigentum zu vermeiden.)

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#5
 Von 
guest123-1618
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 20x hilfreich)

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