In den Gemeinschaftskellerabteilen eines Mehrfamilienhauses (WEG) ist eine deutliche erhöhte Schimmelpilzbelastung in Relation zur Außenluft per Sedimentationstest nachgewiesen. In der Außenwand befindet sich in einer Ecke ein Fenster. Dieses ist jedoch nur von einem der acht Kelleranteile zugänglich und wird nie benutzt.
Ist ein Keller mit einem nur von einer Miet-/Eigentümerpartei zugänglichen Fenster baurechtlich zulässig? Kann man dies und die vermutliche Folge (Schimmelbildung mangels Lüftung) dem Bauherren als Baumangel ankreiden?
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Schimmel im Keller ohne Fenster
20. Januar 2015
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Frage vom 20. Januar 2015 | 19:07
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 3x hilfreich)
Schimmel im Keller ohne Fenster
Verbaut?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2015 | 20:47
Von
Status: Praktikant (861 Beiträge, 752x hilfreich)
Guten Abend,
m. E. ist zwischen Baumangel und Handhabungsmangel zu unterscheiden. Würde regelmäßig gelüftet, könnte die Schimmelbildung ausgeschlossen sein.
Es ist Sache des Vermieters, den Handhabungsmangel der Lüftung abzustellen.
Stellt der Vermieter den Handhabungsmangel nach Abmahnung nicht wirksam ab, könnte eine Gebrauchseinschränkung der Mietsache vorliegen. Dies aber nur dann, wenn die Benutzung der Räume mit vermietet wurden. Wurde nur die Mitbenutzung gestattet - ohne gesondert als Mietsache ausgewiesen worden zu sein - wird mit dem Mittel der Mietkürzung wenig zu machen sein.
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#2
Antwort vom 20. Januar 2015 | 22:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
Es sind sogar Keller ganz ohne Fenster zulässig.
quote:<hr size=1 noshade>Kann man dies und die vermutliche Folge (Schimmelbildung mangels Lüftung) dem Bauherren als Baumangel ankreiden? <hr size=1 noshade>
Klar. Oder dem Architekten oder sonst wem.
Nur, was nützt es?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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