Schimmel nach Übergabe der Wohnung

15. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
mlit77
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Schimmel nach Übergabe der Wohnung

Hallo,
wir haben einen Monat nach Übergabe einer neuen Eigentumswohnung Schimmel entdeckt. Ursache Balkon hat undichte Stelle.
Wir haben es unverzüglich gemeldet - der Bauträger hat es sich schnellstmöglich angesehen.
Meine Frage: Wie muss ich vorgehen um bei künftigem Rechtsstreit abgesichert zu sein ?
Er hat den Schaden nicht schriftlich bestätigt und noch ist kein Gutachter gekommen.
Wie ist in dem Fall vorzugehen - auf die Worte des Bauträgers vertrauen dass sehr bald was passiert ?

Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wie ist in dem Fall vorzugehen - auf die Worte des Bauträgers vertrauen dass sehr bald was passiert ?



Etwas anderes wird zunächst nicht übrig bleiben. So bald Juristen ins Spiel kommen, wird es teuer.

Positiv ist doch, daß der Bauträger seine Verantwortlichkeit grundsätzlich anerkennt. Ein Rechtsstreit ist da zunächst weit weg. Bevor er mit der Mangel-/Schadensbeseitigung nicht in Verzug gerät, schuldet er auch keine Anwaltskosten, die blieben im Moment an dir hängen.

Um sich da strategisch optimal aufzustellenb, sollte man selbst "kostenlos" den Verzug herbeiführen. Erst wenn dann nichts passiert, kämen die Juristen ins Spiel.

Das kann man freundlich machen, "... bestätige ich unsere Unterredung vom ... wonach die Undichtigkeiten ... und die dadurch entstandene Schimmelbildung ... nebst Folgeschäden ... von Ihnen fachgerecht beseitigt wird. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Arbeiten bis spätestens ... abschliessen. ... "

4 Wochen Frist sollte man zugestehen, der Zugang der Mängelrüge/Fristsetzung sollte nachweisbar sein (Eschr./Bote).

Erst wenn dann nichts geschieht, sollte man sich da verschärft Gedanken machen. Verjähren werden die Mängelansprüche frühestens nach 4 Jahren, von da her droht also keine Gefahr.

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