Schlechtwetter Verzögerung Baubeginn/Fertigstellung

22. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
st3ve
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechtwetter Verzögerung Baubeginn/Fertigstellung

Hallo,

wir wollten mit einem Bauunternehmen im August 2018 ein Einfamilienhaus bauen.
Nun haben wir von dem Unternehmen ein Schreiben bekommen, dass sich der Baubeginn, und somit auch die Fertigstellung, um 2 1/2 Monate verzögert. Aufgrund von "Schlechtwetter Ausfalltage" zwischen Dezember 2017 und März 2018.
Leider haben wir es auch so im Vertrag stehen: "Schlechtwetterausfalltage ab dem 1. Ausfalltag nach Vertragsunterzeichnung bis zum Baubeginn verschieben den Ausführungsbeginn..." .
Wir hatten bereits mit einer Verschiebung um ein paar Wochen gerechnet, aber nicht um mehrere Monate.

Im VOB finde ich nur etwas zu den Witterungseinflüssen während der Ausführungszeit, aber nichts zu vor dem Baubeginn.
Gibt es für uns hier gar keine Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Das Bauunternehmen müsste doch auch mit einigen Ausfalltage planen, oder nicht?


-- Editiert von st3ve am 22.04.2018 15:58




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128859 Beiträge, 41136x hilfreich)

Zitat (von st3ve):
Im VOB

Wurden diese vereinbart?



Zitat (von st3ve):
Gibt es für uns hier gar keine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

Kommt auf den Wortlaut der vertraglich vereinbartern Klauseln zu dem Thema an.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
st3ve
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von st3ve):
Im VOB

Wurden diese vereinbart?


Laut Vertrag: "Ergänzend zu diesen vertraglichen Vereinbarungen gelten die Vorschriften der VOB/ Teil B+C neueste Fassung."


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von st3ve):
Gibt es für uns hier gar keine Möglichkeit dagegen vorzugehen?

Kommt auf den Wortlaut der vertraglich vereinbartern Klauseln zu dem Thema an.


Laut Vertrag: "Schlechtwetterausfalltage ab dem 1. Ausfalltag nach Vertragsunterzeichnung bis zum Baubeginn verschieben den Ausführungsbeginn und somit den Einzugstermin um die Dauer der Ausfalltage zuzüglich 1 Woche pro Ausfallereignis."

-- Editiert von st3ve am 22.04.2018 18:47

-- Editiert von st3ve am 22.04.2018 18:48

0x Hilfreiche Antwort

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