Hallo,
wir wollten mit einem Bauunternehmen im August 2018 ein Einfamilienhaus bauen.
Nun haben wir von dem Unternehmen ein Schreiben bekommen, dass sich der Baubeginn, und somit auch die Fertigstellung, um 2 1/2 Monate verzögert. Aufgrund von "Schlechtwetter Ausfalltage" zwischen Dezember 2017 und März 2018.
Leider haben wir es auch so im Vertrag stehen: "Schlechtwetterausfalltage ab dem 1. Ausfalltag nach Vertragsunterzeichnung bis zum Baubeginn verschieben den Ausführungsbeginn..." .
Wir hatten bereits mit einer Verschiebung um ein paar Wochen gerechnet, aber nicht um mehrere Monate.
Im VOB finde ich nur etwas zu den Witterungseinflüssen während der Ausführungszeit, aber nichts zu vor dem Baubeginn.
Gibt es für uns hier gar keine Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Das Bauunternehmen müsste doch auch mit einigen Ausfalltage planen, oder nicht?
-- Editiert von st3ve am 22.04.2018 15:58
Schlechtwetter Verzögerung Baubeginn/Fertigstellung
22. April 2018
Thema abonnieren
Frage vom 22. April 2018 | 15:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechtwetter Verzögerung Baubeginn/Fertigstellung
#1
Antwort vom 22. April 2018 | 17:53
Von
Status: Unbeschreiblich (128859 Beiträge, 41136x hilfreich)
Zitat :Im VOB
Wurden diese vereinbart?
Zitat :Gibt es für uns hier gar keine Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Kommt auf den Wortlaut der vertraglich vereinbartern Klauseln zu dem Thema an.
#2
Antwort vom 22. April 2018 | 18:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat :Im VOB
Wurden diese vereinbart?
Laut Vertrag: "Ergänzend zu diesen vertraglichen Vereinbarungen gelten die Vorschriften der VOB/ Teil B+C neueste Fassung."
Zitat :Zitat :Gibt es für uns hier gar keine Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Kommt auf den Wortlaut der vertraglich vereinbartern Klauseln zu dem Thema an.
Laut Vertrag: "Schlechtwetterausfalltage ab dem 1. Ausfalltag nach Vertragsunterzeichnung bis zum Baubeginn verschieben den Ausführungsbeginn und somit den Einzugstermin um die Dauer der Ausfalltage zuzüglich 1 Woche pro Ausfallereignis."
-- Editiert von st3ve am 22.04.2018 18:47
-- Editiert von st3ve am 22.04.2018 18:48
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
299.967
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten