Hallo,
Hintergrund kurz vor der notariellen Kaufvertragsunterzeichung wurden wir "etwas" stutzig, da im Vertrag von einem PKW Stellplatz und einer Garage gesprochen wurde, anstelle von einem Wohnraum und einem Carport. Also den Makler schriftlich aufgefordert seine getroffene mündliche Äußerungen "Klar, muss ja alles genehmigt sein" zu belegen. Ergo ist, dass die zu Wohnzwecken umgebaute Garage (direkt an der Grundstücksgrenze) und Carport keine Baugenehmigung
besitzen. Also haben wir erstmal den Kaufvertrag "verschoben".
Wie sich nun herausstellt, besitzt auch die Garage aus den 50er keine Genehmigung, da diese vom Grundstück des Nachbar hätte wegverlagert werden sollen. Sprich 2facher Schwarzbau aus 50er und Ende 2000 an der Seite des Nachbarn mit baulichen Anlage über eine Länge von ca. 14,6m (erlaubt sind meines Wissens nach 9m) dazu mit einer Garage die zu Wohnzwecken umgebaut wurde. Der Nachbar wäre bereit diese mittels einer Eintragung in seinem Grundstück/Buch zu dulden/erlauben!
Ich frage mich aber, ob die Baubehörde (Verkäufer hat diese bereits über die "Probleme" informiert), überhaupt hier eine Genehmigung aussprechen kann, sofern hier die baulichen Anlagen um ca. 5-6m überschritten wurden und auch deren Nutzung (Wohnzwecke).
Wie seht Ihr hier die Chancen das ganze nachträglich auch seitens der Baubehörde zu legalisieren ?
-- Editiert von schwarzbau12 am 19.12.2019 12:50
-- Editiert von schwarzbau12 am 19.12.2019 12:50
Schöner Schwarzbau *2
Verbaut?
Verbaut?
Die Baubehörde hat mehrere Möglichkeiten - und nimmt oftmals das mildeste Mittel. Von einem reinen Bußgeld bis zum Abbau der Carports und dem Bußgeld für die Garage sind mehrere Konstellationen denkbar.
Es heisst aber nicht unbedingt, dass alles abgerissen werden muss.
Danke für den Hinweis. Was ich jetzt noch festgestellt habe, dass auch der Dachboden Ausbau ohne Baugenehmigung erfolgte. Sprich dieser wurde für Wohnzwecke ausgebaut sowie Fenster angebracht welche in der ursprünglichen Planung nicht vorhanden waren. Ergo ist hier ebenfalls illegal gebaut worden. Ich würde sagen bei dem Thema kommt man ohne eine baurechtliche Prüfung nicht mehr aus, sofern man zB vor hat das Haus zu vermieten. Wenn es hier brennen sollte ist sicherlich der Vermieter dran, weil er ja jetzt von dem Schwarzbau Kenntnis hat.
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Man sollte ganz einfach vor bzw. ohne Klärung dieser Fragen nicht kaufen.Zitatkurz vor der notariellen Kaufvertragsunterzeichung wurden wir "etwas" stutzig, :
Als Kaufinteressent braucht man sich nicht mit solchen Fragen beschäftigen. Das ist alles Sache des Verkäufers.
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