Hallo zusammen, leider ist das diesmal wieder ein Fall, welcher in dieser Weise noch nicht im Forum auftaucht ist.
Wir möchten eine Immobilie kaufen, welche wir im Web gefunden haben. Darauf hin kontaktierten wir den Makler (Mail) und besichtigten mit diesem das Objekt. Soweit so gut. Ein typisches wir überlegen nochmal und würden uns gegebenenfalls melden. Kein Nachweis und keine Unterschrift unsererseits.
Zwei Tage später fanden wir in der Tageszeitung die Immobilie erneut, aber diesmal privat vom Eigenühmer. Dieser teilte uns mit, daß er mit dem Makler keinen schriftlichen Vertrag habe und mit seiner Leistung unzufreiden sei. Dem Makler sei bereits mitgeteilt worden, dass der Eigentühmer die Immo selber veräußern möchte.
Hat der Makler bei einem Kauf einen Anspruch auf seine Provision. Obwohl nirgendwo ein schriftlichen Vertrag existiert?
Was ist wenn wir behaupten würden den?... den hab ich noch nie gesehen. Damit stünde am Ende doch nur Aussage gegen Aussage.
Gruß an alle und schönes Wochenende!
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"puh ist das schwierig"
Schon wieder Makler Provision
Warum antwortet keiner?
war ich zu unverständlich?
Lies mal unter dem Beitrag "Makleranspruch nach Vertragsende" - vielleicht hilft dir das weiter.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Darauf hin kontaktierten wir den Makler (Mail) und besichtigten mit diesem das Objekt. Soweit so gut.
Wie könnt ihr mit dem Makler ein Objekt besichtigen, ohne Schlüssel???
Wenn er allerding noch einen Schlüssel hat(te), hat euch wohl der Verkäufer einen Bären aufgebunden?
Ein Vertrag muss nicht immer schriftlich sein.
Durch eure Mail, hat der Makler den Nachweis, dass ihr über ihn an das Objekt gekommen seid.
Was Tage/Wochen/Jahre später irgendwo steht, interessiert dann wohl weniger?!?!?
--- editiert vom Admin
Der Vertrag
Der Maklervertrag bedarf keiner bestimmten Form. Er kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zu Stande kommen. Es muss also kein schriftlicher Vertrag vorliegen, damit ein Makler Anspruch auf seine Vermittlungsprovision hat. Es reicht, wenn der Makler auf eine Wohnung und auf seine Provision hingewiesen hat.
(und das aus dem 20.Jahrhundert und und nicht von Annopief
)
@ Wohnirrtum:
So kenne ich das auch nur. Wenn ich weiß, ein Objekt wird von einem Makler angeboten und ich setze mich mit ihm in Verbindung, dann akzeptiere ich doch stillschweigend seinen Provisionsanspruch, oder?
Trotzdem hat mich Dr. Professors Hinweis stutzig gemacht. Oder bezog sich das auf einen ganz konkreten Fall, der so nicht auf andere übertragbar sein muss?
@cobold64: Das Urteil des OLG Hamm irritiert mich auch.
Ich will ja auch nur aufzeigen, dass es unterschiedliche Meinungen/Urteile dazu gibt.
danke erstmal für eure antworten.
ok so wie ich das urteil verstehe könnte man das durchaus auf meinem fall anwenden.
Ich habe Kontakt zu dem Eigentümer bekommen weil dieser selber inserierte. Aus der Anzeige welche ich extra verwahrt habe, geht allerdings nicht das objekt hervor. Ich habe erst durch einen Anruf auf die Zeitungsanzeige erfahren, dass es sich um die Immobilie handelt, welche ich 2 Tage zuvor besichtigt habe.
Der mündliche Vertrag ist meines Wissens tatsächlich gegeben, da der Eigentümer seinen Schlüssel an den Makler vergeben hat und diesem ebefalls erlaubte Schilder anzubringen.
Obwohl diese Ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass Sie keine Unterschrift weclher art auch immer leisten würde.
Ich verstehe ja auch das es einem Makler gegenüber unfair ist, erst eine Immo zu besichtigen ( Dienstleistung) und ggf. anschließend in der Nachbarschaft nachzufragen wer der Eigentümer denn wohl ist. Um anschließend den Makler um seine Kaution zu bringen.
Das ist allerdings bei mir nicht ganz so . Sondern hier war der Kommisar Zufall oder besser Inserat am werk.
und noch eine Frage...
wer könnte mir denn in diesem fall eine verlässliche Aussage dazu geben. Sollte ich mich vor dem Kaufvertrag an einen Anwalt wenden?
Desweiteren hat der Eigentümer dem Makler mittlerweile untersagt weiterhin die Immobilie anzubieten.
Welcher dieser wohl mit deutlichen Beschimpfungen quitierte.
Hi,
wir hatten bei unserem Hauskauf ein ähnliches Problem. Auch hier war der erst-kontakt über Makler, alles weitere direkt mit dem VK. Der Makler war extrem unfähig und nachlässig und hatte daher auch nach Meinung des VK keine Provision verdient. Ich habe damals mit 3 verschiedenen Telefon-anwälten (paar Euro pro Minute) gesprochen. Unabhängig voneinander haben alle bestätigt, dass dem Makler die Provision zusteht.
Wir haben uns damals mit dem VK geeinigt, dass dieser den Makler bezahlt (vermutlich nur geringen Satz). Vom Makler haben wir eine Verzichtserklärung erhalten.
Maddin
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