Schwarz-Arbeit!

21. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Akinci
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)
Schwarz-Arbeit!

Hallo,

ich bin mit der vorgehensweise unserer Verwalterin seit langem nicht einverstanden. Für div. Arbeiten, z.Bsp. wurde der Belag des Hofes neu gemacht...ohne Rechnung, das Hausdach und die Garagendächer wurden für 9000,00 Euro teilweise saniert (2005)..ohne Rechnung und ohne mich zu fragen (Fa. ist zwischenzeitlich pleite), der Sockel des Hauses wurde von einem Kumpel eines Eigentümers für 2000 Euro abgeschlagen und neu verputzt (die Farbe geht schon wieder ab) ohne Rechnung..neuer Zaun ... ohne Rechnung, ich krieg bald einen Anfall. Ich habe ihr jetzt mit dem Finanzamt gedroht da wir auch keinerlei Arbeiten eine Garantie haben und ich überhaupt nicht weiß woher sie sich das Recht nimmt (hat wohl mit 3 von 6 Eigentümern geplauscht)! Ich sehe dass so dass die Verwalterin sich die Kohle mit den jeweiligen Firmen teilt, ich kanns halt nicht nachweisen, schade halt. Nichtsdestotrotz wird sich doch wohl das Finanzamt für die Vorgehensweise interessieren, da sie ja noch einige Häuser mehr betreut und da wird wohl ordentlich am Finanzamt Gelder vorbeigeschoben. Unglaublich und die denkt dass geht so weiter!

Gruß
Akinci

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Gibt es einen Eigentümerbeschluss, dass die Arbeiten durchgeführt werden sollen.

Wenn nein, dann durfte die Verwalterin niemanden mit derartigen Arbeiten beauftragen. Sie macht sich dann schadenersatzpflichtig.

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#2
 Von 
Akinci
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,
beschlossen wurde schon mal das eine oder andere, aber doch nicht ohne Rechnung..dass steht ganz sicher nirgends geschrieben!
Gruß
Akinci

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

aber doch nicht ohne Rechnung

Die Hausverwaltung muss ihre Abrechnung gegenüber den Eigentümern doch mit Rechnungen belegen können. Wie will sie denn sonst eine ordentliche Abrechnung erstellen?

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#4
 Von 
Akinci
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)

Sag ich doch. Von uns 6 Eigentümer-Idioten hat noch nie jemand eine Rechnung sehen wollen. Nachdem ich dann im letzten Jahr Terror geschlagen habe, sind wohl einige aufgewacht.
Wir haben in unseren Abrechnungen noch nie eine Kopie von überhaupt irgendeiner Rechnung erhalten. Bei der aktuellen Abrechnung hat sie dann die Beträge in Form einer Liste aufgelistet Betrag und Empfänger (hier waren die 2000 Euro für einen Eigentümer mit drin für den Sockel). Das waren die Auswirkungen meines Terrors und das sie an der Versammlung gesagt hat jeder einzelne könnte ja zu ihr nachhause kommen und die Rechnungen anschauen.
Was auch immer komisch ist, wenn von uns jemand einen Kostenvoranschlag bringt nimmt sie nie unsere Firmen, sie sagt immer sie hat da eine Firma an der Hand die es für das gleiche Geld machen, also hat die doch schon mit denen so einen suspekten "Provisions-Vertrag" oder ähnlichens!

Gruß
Akinci

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Einen Anspruch auf Rechnungskopien hast Du auch nicht. Du hast aber das Recht, einen Einblick in die Rechnungen vorzunehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Stimme hh voll und ganz zu. Aber: Da die Hausverwalterin offensichtlich Mist baut, würde ich wirklich ohne weitere Vorwarnung das Finanzamt einschalten und auch noch eine Anzeige bei der Polizei machen. Wenn sie das nicht nur bei euch macht ...
Nicht, dass ihr nachher auch noch zur Rechenschaft gezogen werdet, weil ihr nicht früher Alarm geschlagen habt.

-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

und auch noch eine Anzeige bei der Polizei machen.

Vorsichtig mit solchen Dingen. Es kann sein, dass hier Schwarzarbeit vorliegt. Ob eine Straftat vorliegt, ist so gar nicht zu beurteilen.

Wenn es ganz dumm läuft, dann bekommt man noch eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung. Ein bißchen mehr als nur den bloßen Verdacht sollte man daher vor einer Anzeige schon haben.

'Unfähigkeit' oder 'Mist bauen' ist im Regelfall nicht strafbar.

Außerdem sind die Abrechnungen bislang wohl immer von den Eigentümern genehmigt worden. Da stellt sich doch gleich die Frage, in wie weit die Eigentümer da mit drinhängen.

-- Editiert von hh am 21.05.2007 17:49:30

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Verwalter wechseln - wann ist denn das Vertragsende? Und zusätzlich einen Beirat wählen - du wärest dann ja prädestiniert.
Wenn größere Bauarbeiten anliegen, muss bei der Beschlussfassung ein Kostenvoranschlag/angebot vorliegen, damit die Eigentümer wissen, welche Summen auf sie zukommen. Oder habt ihr eine so hohe Instandsetzungsrücklage?

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#9
 Von 
Akinci
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)

Vertragsende ist nächstes Jahr.
Ich hoffe dass sie von niemanden mehr gewählt wird.

Ja wir haben eine sehr hohe Rücklage, deshalb will die Madame auch auf biegen und brechen unser Haus behalten, denn da kann sie nochmal so richtig aus dem vollen schöpfen. Wir haben im letzten Jahr eine größere Summe von einer benachbarten Firma bekommen die uns durch Ihren gigantischen Hochbau die Sonne im Hof nimmt! Da hat sich die Verwalterin auch mit 1000 Euro bedient, denn die Gespräche sind ja schließlich nicht in ihrem Vertrag enthalten die sie hierzu geführt hatte.

Gruß
Akinci

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#10
 Von 
Akinci
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)

ach nochwas..ich habe dann mal eine mail an das Finanzamt gesendet, natürlich mit Angabe der Verwalterfirma und meinem Namen, schließlich will ich ja wissen wie sich das rechtlich verhält!

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