Schwarzbau nach 20 Jahren Duldung

17. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz495622-87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Schwarzbau nach 20 Jahren Duldung

Die Frau von der Ortsbesichtigung vom Zuständigen Kreis machte ihre jährliche Runde im Außenbezirk.Sie hat es Jahrzehnte zugelassen, das sie ungenehmigte Gebäude gesehen hat bei uns auf dem Gelände und alles einsehen konnte . Jederzeit ohne sich anzumelden haben wir sie freundlich empfangen und Gespräche geführt! Hat sie es geduldet was an Gebäuden stand!
Beratung durch Die Dame trotz Falsche Informationen gegeben.
Kollegen im Büro sind sich nicht grün und nicht einig!
Trotz das man sich durch persönliche Gespräche abgesichert hat lehnten sie eine schriftliche Bestätigung Der Objekte ab 1996. jetzt 2018 der Sachbearbeiter in Rente und jetzt muss die junge Dame Karriere machen und was finden ???
Seid über 20 Jahren hat die Dame von allen Gebäuden gewusst und nicht gehandelt.

Gegen Vorschlag!
Führanlage, Carport und Hundezwinger wird beseitigt! Pferdestall und Gartenhaus gehen andere gegen Obstbäume / Weidenköpfe und Nachgenehmigung.

Substanzerhaltung?
Landwirtschaftliche Nutzung (Tierfutter, Geräte zur herstellung von Heu)



Was ist mit gnadenhof für Tiere ....
was könnte man machen damit Kreis Kreis davon profitiert?

Eine Anhörung wird es nächste Woxhe geben, Anwalt und Architekt sind schon mit einbezogen.


Was können wir noch tun, damit der Familien betrieb weiter läuft

Verbaut?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von amz495622-87):
Trotz das man sich durch persönliche Gespräche abgesichert hat

Das ist keine Absicherung.

Nicht mal behördliche Bescheide wären das, denn die können auch widerrufen werden.



Wenn man mit dem Amt so redet wie man hier schreibt: Anwalt und Architekt machen lassen, das sind Profis.



Zitat (von amz495622-87):
Seid über 20 Jahren hat die Dame von allen Gebäuden gewusst und nicht gehandelt.

Und? Ihr doch auch und habt nicht gehandelt, gebaut ohne Genehmigung, keine Schwarzbauten legalisiert und Genehmigungen beschafft.




-- Editiert von Harry van Sell am 18.07.2018 00:25

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von amz495622-87):
Was können wir noch tun, damit der Familien betrieb weiter läuft


Den Sachverhalt erst einmal so schildern, dass ein nicht Beteiligter auch nur den Hauch einer Chance hat ihn zu verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Na ja Garfield, so ein bissele was kann man ja vielleicht der Anfrage entnehmen. Man hat im Laufe der Jahre fröhlich drauf losgebaut, sich den Teufel um Gesetze und untergeordnete Regelungen gekümmert.

Das soll jetzt in Ordnung gebracht werden. Die Behörde hat das alles wohl in genehmigbar und nicht genehmigbar unterteilt. Ist also durchaus entgegenkommend. Die erste Gruppe soll genehmigt werden. Die zweite Gruppe nicht. Da muss halt ein Anwalt prüfen, ob diese Bauten wirklich ungehnemigbar sind, oder aber, ob sie auf einen genemigbaren Status umbaubar/rückbaubar sind.

Nur, dass ein ganzer Betrieb zusammenbricht, nur weil keine Hundezwinger mehr da sind, das ist für mich schwer nachvollziehbar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz495622-87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hätten wir ne Nachgenehmigung beantragt wären die Objekte vor Jahren schon beseitigt worden vom Kreis! Wieso sollten wir schlafende Hunde wecken, wenn die von der regelmäßigen Ortsbesichtigung rum kommt und es weiter hinfindet! Und ganz ehrlich ... das Baurecht ist sehr umfangreich und ungenau ...woher soll man als leihe wissen was richtig ist und wenn man auch noch falsch informiert wird vom Kreis

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#5
 Von 
amz495622-87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Betrieb bricht nicht wegen Hundezwinger zusammen sondern wegen Pferdeställe die Weg sollen, was soll man mit 4 ha Wiese machen ohne Tiere

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von amz495622-87):
Und ganz ehrlich ... das Baurecht ist sehr umfangreich und ungenau ...woher soll man als leihe wissen was richtig ist

Für das schleißen seiner Wissenlücken ist der Bürger selbst verantwortlich, als Unternehmer besonders. Dafür gibt es Spezialisten wenn man das nicht selbst machen muss.



Zitat (von amz495622-87):
was soll man mit 4 ha Wiese machen ohne Tiere

Regelmäßig mähen?
Hier haben Bauern extra Wiese um sie zu mähen als Winterfutter. Eventuell kann man diese ja verpachten?



Man hat also in vollen Bewusstsein der Ilegalität einen Betrieb auf dieser Grundlage aufgebaut.
Da trifft den Verantwortlichen die zivil-, straf- und baurechtliche Verantwortung.

Da hilft jetzt nicht zu jammern und das die Gesetze so schwer verständlich seien.
Da sollten die Fachleute versuchen, das man noch retten kann was zu retten ist.


Eventuell kann man ja mal beim Bürgermeister etc. vorfühlen, was die für Optionen bezüglich des Erhalts sehen. Sollte man aber unbedingt mit Anwalt und Architekt abstimmen / koordinieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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