Hallo, ich brauche mal einen Rat.
Wir haben zwei Katzen und die dürfen nur in den Garten wenn wir auch zu Hause sind. Da wir in einem Neubaugebiet wohnen und rings um unser Haus viele Kinder wohnen, haben wir als an unseren Zaun einen Sichtschutz angebracht. Innerhalb unseres kleinen Gartens 60 qm haben wir noch einen elektrischen Katzenzaun, damit die Katzen nicht weglaufen können. Bisher wohnen wir seit 4 Jahren hier und es hat keinen gestört.
Jetzt haben wir vom Bauamt die Auflage bekommen, den Sichtschutz aus Plastik zu entfernen, da als Einfriedung nur lebende Hecken oder Zäune erlaubt sind.
Wenn wir den Sichtschutz entfernen und wir hinter unserem Drahtzaun den elektrischen Katzenzaun stellen, können die Kinder die Hände durch den Zaun stecken und an den Zaun fassen. Das tut schon ganz schön weh.
Hecken kann ich nicht pflanzen, weil ich den Katzenzaun nicht stellen kann. Wenn ich den Drahtzaun (der ist ja da) nur so stehen lassen, kann mir jeder (Garten ist dann von der Straße einsehbar) Fußgänger in den Garten schauen. Außerdem kann ich die Katzen nicht mehr im Garten lassen, weil wir hier viele Hundebesitzer haben, die ihre Hunde frei rumlaufen lassen und ich dann ständig Angst haben muss, dass den Katzen was passiert.
Habe ich denn als Hausbesitzer keine Handhabe oder Rechte, auch kein Recht auf Privatsphäre in meinem Garten? Es gibt in unserem Wohngebiet einige Hausbesitzer, die das selbe Schreiben bekommen haben und ebenfalls stinksauer sind.
Wer kann uns einen Tip geben. Haben wir gegen die Gemeinde und dem Bebauungsplan überhaupt eine Chance?
Viele Grüße und Danke fürs Lesen von Meridol
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Sichtschutz am Zaun soll weg
Verbaut?
Verbaut?
Sie könnten den Sichtschutz ein Stück zurücksetzen und davor eine Hecke pflanzen. Dann dürfte das Problem vermutlich galant umgangen sein, da es ja nur um die Einfriedung geht.
Auch können Sie den Elektrozaun ein Stück zurücksetzen und mit Warnschildern versehen. Da hier keine Lebensgefahr - und vermutlich auch nicht ernsthafte Gesundheitsgefahr - besteht, dürften Sie damit Ihrer Verkehrssicherungspflicht genügen.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
Hi, danke für die Antwort. Leider ist der Sichtschutz am Zaun befestigt, lässt sich leider nicht so einfach in den Garten stellen. Aber die Idee ist nicht schlecht. Die Hecke darf auch nur 75-90 cm hoch werden. Ich bin echt frustriert, da mir dieses einheimische Pflanzenangebot auch nicht zusagt und ich sowas nicht in meinem Garten haben will.
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Wir haben den Sichtschutz entfernt und Thuja Bäumchen gepflanzt. Jetzt steht der Katzenzaun direkt hinter unserem Zaun und die Thujas dahinter. An unserem Zaun haben wir Hinweisschilder angebracht, dass auf dem Katzenzaun Strom drauf ist. Die unmittelbare Nachbarschaft wurden darauf hingewiesen und keiner hat bisher die Finger nach dem Katzenzaun ausgestreckt. Problem gelöst
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