Sichtschutz - dürfen wir (Bayern) direkt an den Nachbarzaun einen Sichtschutzzaun stellen?

19. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)
Sichtschutz - dürfen wir (Bayern) direkt an den Nachbarzaun einen Sichtschutzzaun stellen?

Hallo,
Wir haben im Herbst neue Nachbarn bekommen. Sie haben als Erstes alles was an Pflanzen erinnert vom Grundstück entfernt,auch die Sichtschutzbepflanzung an der Grundstücksgrenze und zu unserer Terasse. O.K., das war alles auf Ihrem Grundstück und wir haben davon profitiert.
Nun meine Frage: dürfen wir (wir wohnen in Bayern) direkt an den Nachbarzaun einen Sichtschutzzaun stellen? Die Grundstücksgrenze verläuft direkt an unserer Terasse, wir haben einen kleinen Pool im Garten, und alles steht jetzt ungeschützt auf dem Präsentierteller. Pflanzen kommen zwar später dann von uns wieder hin, aber das dauert zu lange, bis sie einen effektiven Sichtschutz bieten.

In der Hoffnung auf Antwort viele Grüße von Tippi

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Corner Mustermann
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 74x hilfreich)

habe dasselbe problem:

kurzer blick ins baugesetzbuch des landes (ich - berlin) = ab 2m baugenehmigung, ansonsten frei und kann auch an grundstücksgrenze direkt aufgestellt werden - bayern hat ja sicher auch eines...

oder du wendest dich direkt an die baubehörde des landkreises oder gemeinde, je nachdem, wer primär für deinen wohnort zuständig ist.

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#2
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Corner,
Vielen Dank , ich denke nur, wenn er dann mal seinen Zaun streichen will, müssen wir alles wieder abbauen. Aber eigentlich, was soll die Grübelei, wenn es erlaubt ist.

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#3
 Von 
Corner Mustermann
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 74x hilfreich)

ja, deswegen ist es sinnvoll einen kleinen gang zu lassen, oder pflanzen hochrankeln zu lassen, die den zaun natürlich schützen - nach 10 oder 15 jahren sollte dieser dann sowieso ausgewechselt werden

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#4
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

haben gestern erfahren, dass Sichtschutz nur in einer Länge von 4m genehmigungsfrei ist! Also Antrag schreiben und hoffen, dass er genehmigt wird!!!!

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#5
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

wir haben jetzt doch keinen Antrag gestellt, sondern eine Vogelschutzhecke gepflanzt. Wächst ziemlich schnell. Ja, und kaum sind die Pflanzen in der Erde, und der Boden frisch aufbereitet, kommt der Nachbar, und möchte seinen Zaun von unserer Seite streichen!
Bin ich verpflichtet ihn jetzt auf mein Grundstück zulassen, auf die Neuanpflanzung, oder kann ich das verwehren?
Wer weiß da evtl. Bescheid?

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#6
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

So weit ich weiß musst du deinen Nachbarn auf dein Grundstück lassen. Er hat jedoch deinen Garten in den Zustand wieder zurück zu versetzen, wie er ihn vorgefunden hat. Besser ist es immer, wenn man so baut oder pflanzt, dass man nicht auf Nachbars Grundstück muss. Gibt nur Ärger!

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#7
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

...das habe ich mir schon gedacht, aber ich kann doch den Zeitpunkt bestimmen, oder?
Bei einer Neuanpflanzung muß er ja nicht gleich darauf rumturnen!

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Nein, den Zeitpunkt kannst Du nicht einfach bestimmen.

Leider hat Bayern kein eigenes Nachbarschaftsgesetz. In anderen Bundesländern ist so ein Fall aber fast immer so geregelt, dass der Nachbar eine Anzeigepflicht hat und die geplanten Arbeiten mit einer bestimmtenFrist vor Beginn anzeigen muss. Diese Frist beträgt je nach Bundesland zwischen 2 Wochen und einem Monat.

Natürlich gibt es Möglichkeiten, die Arbeiten dann zu verschieben, wenn man dafür entsprechende Gründe hat.


-- Editiert von hh am 11.04.2007 15:30:08

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