Sichtschutz entgegen der Bauordung errichten

21. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
wahlfisch
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)
Sichtschutz entgegen der Bauordung errichten

Hallo zusammen!

ich habe seit unserem Hauskauf vor vier Jahren ständig Probleme mit unserem Nachbarn.
Der Mann ist alleinstehender Rentner, von bayrisch agressivem Wesen und jedem Gespräch abgeneigt.
Ich schreibe das nur zum besseren Verständis meiner unten folgenden Frage.

In letzter Zeit wird sein Umgangston besonders gegenüber unseren Kindern ausfallend und ist wie fast immer mit Drohungen versehen.

Unter anderem hat er verlangt wir sollen unseren Sandkasten ersatzlos entfernen, da dieser Katzen anlockt die sich dann in seinem Garten erleichtern.

Wir haben keine Haustiere. Als ich ihn darauf hinwies das wir keine Katze haben, hat er gesagt das sei ihm klar, denn hätten wir eine würde er die schnellstens "entsorgen".

Unser Garten ist 500m² groß, und liegt auf 18 Metern Grenze an seinem. Das ist die volle Länge. Auf der Grenze steht ein Maschendrahtzaun.
Ich habe ihm angeboten ich errichte einen Sichtschutz aus Holz, diese gefochtenen Elemte mit 1,80m auf 1,80m die es in jedem Baumarkt gibt.
Das hindert die Katzen ab du ihm zu springen und würde das ganze Verhältnis vieleicht etwas abkühlen.
Nein,das will er nicht. Ich habe beim Bauamt nachgefragt, im Baubauungsplan ist so etwas nicht vorgesehen. Unter der Hand erklärte mir der Referent, die Vorbesitzer unseres Hauses hätten dasselbe probiert. Ohne Erfolg.

Meine Kinder gehen nicht mehr gerne in unseren Garten. Meine Frau sagt, sie schaut vor dem Wäscheaufhängen aus dem Fenster ob der Nachbar im Garten ist.
Ohne einen bissigen Komentar geht das nicht.

Ich bin ehrlich, ich habe ein hitziges Gemüt. Und mir steht es Oberkante Unterlippe.

Ich habe für dieses Haus weit über 300.000.- Euro bezahlt und kann meinen Garten nur unter Pfiffen und blöden Sprüchen nutzen.
Demnächst brennt mir eine Sicherung durch wenn das so bleibt.

Ich habe deshalb vor diese Grenzwand trotz allem zu ziehen.
Meine Frage daher,wie gehts dann weiter?

Er wird klagen,und ich sitz das aus. Selbst Briefe vom Gericht sind besser als der Status quo.

Danke im Voraus für jeden ernstgemeinten Rat!

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Warum Ärger provozieren, ziehen Sie den Zaun im Abstand von 50 cm, unterbrechen jedes Element durch ein nach hintern Versetzes. Somit haben Sie einzel stehende Elemente die Sichschutz bieten.

Dann mal sehen was das Bauamt macht.

Wenn Ärger gibt, nicht mehr fest monteren, sondern öftes mal bewegen. Gegen Möbel hats der Nachbar schwer

Es geht auch Sonnensegel

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:
Unter anderem hat er verlangt wir sollen unseren Sandkasten ersatzlos entfernen, da dieser Katzen anlockt die sich dann in seinem Garten erleichtern.
So ein Quatsch! Wenn ein Sandkasten Katzen anzieht, dann machen die ihr Geschäft lieber in diesen Sandkasten anstatt in Nachbars Garten. Das würdet Ihr schnell merken und Eure Konsequenzen ziehen.

quote:
Ich habe ihm angeboten ich errichte einen Sichtschutz aus Holz, diese gefochtenen Elemte mit 1,80m auf 1,80m die es in jedem Baumarkt gibt.
Das hindert die Katzen ab du ihm zu springen
Das dürfte eine Wunschvorstellung sein. Katzen können zwar nicht drüberspringen aber recht leicht drüberklettern.

Wohnst Du in Bayern? Bayern hat leider kein Nachbarrechtsgesetz, und die dortige LBO macht keine konkreten Aussagen zur Höhe von Einfriedungen.

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

bayern hat

Gesetz zur Ausführung des. Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB).

http://www.nachbarschaftsstreit.de/43/Gesetzestexte/Bayern.htm





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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

@mustermann: einen passenden Link hatte ich schon gesucht, aber nicht gefunden. Allerdings gibt das AGBGB auch nix her.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na der Baumensch hat ja den Bebauungsplan, jedoch kann der "Nachbar" aus diesem keinen Erfolg ziehen. Das geht ihn schlicht weg nichts an, er kann sich nur beim Bauamt beschweren. Ob die was machen ist deren Sache.

In den Bauordnungen steht wenn dann nur was von Zaun, nichts von Sichtschutz hinter dem Zaun.

Man kanns ja mal bauen

K.

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#6
 Von 
wahlfisch
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo!

ja wir wohnen in Bayern. Oberbayern :-)
Der Referent des Bauamtes hat mir gesagt im Bebauungsplan ist eine Einfriedung von 80cm zu jeder Seite hin vorgesehen.

Erst heute hat meine Frau wieder erzählt er hat sich beschwert weil wir den Löwenzahn nicht mit Gift bekämpfen. So weht es die Samen zu ihm rüber.

Ich habe vorhin nachgesehen, in seinem Garten ist bedeutend mehr Löwenzahn als bei uns.

Jeder normale Mensch kann sich denken wo das irgendwann mal hinführt. Und als Eigentümer kann man nicht einfach so umziehen.

Drum such ich hier nach Rat....

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Dann bleiben noch Möbel. 20 Sonnenschirme sind immer noch Möbel.
K.

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