Hallo zusammen,
wir sind vor etwa ein halbes Jahr in unser neues Haus eingezogen, und sind dabei den Garten zu gestalten. Leider Gottes haben wir mit den Nachbarn weniger Glück gehabt, und somit würden wir uns gerne im rückwärtigen Garten etwas mehr privatsphere gönnen (oder platt gesagt: wir möchten die Nachbarn am liebsten gar nicht mehr sehen müssen).
Im Bebaaungsplan für das Baugebiet wo unser Haus steht, sind bestimmte Auflagen festgelegt worden was die Grundstückseinfriedung angeht. So dürfen als Einfriedung nur Hecken gepflanzt werden (Liguster, Rot- oder Hainbuche, oder Kirschlorbeer). Ausnahmsweise sind jedoch auch "Lichte Metallzäune" oder Maschendrahtzäune erlaubt.
Unser Nachbar hat sich bereits einen etwa 1.2m hohen Metallzaun errichtet (auf seine Seite von der Grundstücksgrenze).
Meine Frage wäre nun: Dürfte ich einen Sichtschutzzaun (blickdicht, zum Beispiel aus Holz) im Garten errichten wenn ich diesen nicht zur Einfriedungszwecke nutze? Also nicht direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt, sondern zum Beispiel einen halben Meter von der Grenze entfernt?
Falls das wichtig sein sollte: das Haus steht in NRW.
Vielen Dank schon mal vorab für Eure Antworten. Wenn mehr Details erforderlich sein sollten, bitte fragen.
Sichtschutz erlaubt?
Nein, denn genau das will der Bebauungsplan ja unterbinden. Die einzige Möglichkeit für einen Sichtschutz sind also die erlaubten Hecken - aber hier müssen die im Nachbarschaftsrecht festgelegten Grenzabstände eingehalten werden (bitte mal dort nachlesen).
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Ich bin da nicht so sicher, wenn er einen großen Abstand zu Grenze einhält und die Holzteile mobil wären!?
Es ist aber z. B. nicht verboten, sich für die Dauer der Anwesenheit im Garten mobile Sichtschutze aufzubauen,- so eine Art Paravent um den Gartentisch z. B.
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Eine Einfriedung ist grundsätzlich etwas anderes als ein Sichtschutz.
Wobei eine Einfriedung auch als Sichtschutz dienen könnte.
Hier ist diese Doppelfunktion offensichtlich nicht möglich.
Falls dieser Sichtschutz also nur einen Teilbereich zum Schutz der Privatsphäre abdeckt und ausreichned Abstand zur Grenze hat, wird er nicht untersgt werden können.
Idealerweise handelt es sich um einen mobilen Sichtschutz der entsprechend auf- und abgebaut wird.
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Sichtschutz - dürfen wir (Bayern) direkt an den Nachbarzaun einen Sichtschutzzaun stellen?8 Antworten