Sichtschutzzaun

8. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
banajd
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sichtschutzzaun

Hallo, wir sind in Hessen und haben folgendes Problem:
Wir haben auf unserem Grundstück (auf 2 Seiten Nachbarn) einen ca. 18 Jahre alten Sichtschutzzaun abgerissen, da morsch und alt. Jetzt haben wir auf einen Teil zum Nachbargrundstück auf unserer Grundstückseite einen neuen Sichtschzutzaun montiert, in dem guten Glauben, der alte stand ja schon ca. 18 Jahre. Dieser Nachbar möchte nun, das wir diesen Zaun abmontieren, da das nicht dem Nachbarschaftsrecht entspreche und er soviel Schatten auf sein Grundstück bekommt. ( das mit dem Schatten ist ein Witz, da der schon seit 18 Jahren dort war, je nach Sonnenstand.
Der Sichtschutzzaun ist auf dieser Seite ca. 10 m lange und an einigen Stellen mit Rankgittern unterbrochen.
Was ist erlaubt und was nicht ? Wer kann mir weiterhelfen ?
Gruss

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Das der alte Zaun so lange stand, ist nicht zwingend die Erlaubnis für den Bau eines neuen Zaunes an gleicher Stelle.

Wenn der neue Zaun schon steht, dann würde ich den Nachbarn höflich bitten, dir die Stelle im Gesetzt zu zeigen, nach der Sichtschutz zu hoch ist. Vielleicht findet er ja nicht die richtige Stelle...

Ansonsten schau dir mal http://www.bauordnungen.de/html/hessen1.html#P06 an. Demnach sind 'Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände bis zu einer Höhe von 2 m und einer Länge von 3 m zwischen Doppelhäusern und den Gebäuden von Hausgruppen' ohne Abstandsfläche zulässig.


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-- Editiert am 08.09.2010 15:37

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