Sondereigentum Abstellraum im Spitzboden

23. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Rehe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sondereigentum Abstellraum im Spitzboden

Hallo Alle,

Ich würde mir gerne eine Maisonettewohnung im Dachgeschoss in einem Mehrfamilenhaus kaufen. Die Wohnung wurde zunächst mit 70m/2 Wohnfläche im Exposee angegeben. Es stellte sich dann heraus das dass Zimmer im Spitzboden aufgrund des fehlenden Fluchtwegs jedoch nicht als Wohnfläche zu deklarieren wäre. Worauf mir dann ein neuer Preis angeboten wurde.
In der Teilungserklärng ist folgender Eintarg verzeichnet:" Miteigentumsanteil 1xxxx von verbunden mit dem Sondereigentum an der in sich abgeschlossenen Wohnung, belegen im Dachgeschoss mit dazugehörigen Abstellraum im Spitzboden und Kellerraum, im Aufteilungsplan mit Nr. Xx bezeichnet, mit dem ebenfalls dazugehörigen, zusammen mit dem jeweiligen Eigentümer der Wohnung Nr. Xx auszunutzenden Sondereigentumsrecht an dem im anliegenden Plan Blau umrandeten Vorflur im Dachgeschoss". Weiter steht am Ende der Teilungserklärung:" den jeweiligen Eigentümer der Sondereigentümer Nr.xx bis bis Nr.xx zu denen jeweils ein Abstellraum im Spitzboden gehört, wird gestattet, den jeweiligen Abstellraum auszubauen undnzu wohnzwecken zu nutzen, soweit dies baurechtlich zulässig ist". Ist es Baurechtlich zulässig und wenn nein was kann passieren wenn nicht?
Ich freue mich Antworten.
Viele Grüsse R.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Ob es zulässig ist kann leicht üerprüft werden.
Nimm die Pläne, und gehe zum zuständigen Bauamt, und frage dort nach.
Schon weißt du es.

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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Würden so rumeiern wenn es erlaubt wäre: NEIN

Dir kann die Nutzung gegen Ordnungsgeld untersagt werden. Da das aber wohl keiner sehen kann, passiert nichts. Evtl. nervende Befragungen und Kontrollen aller Art

Wenn der Spitzboden "komplett" aus der Preisberechnung raus gerechnet wird, kannst du zuschlagen.

Evtl. kann man ja durch Fenster und Leiter auf dem Dach auch "umbauen". Nur ob das die Hausgemeinschaft dann auch gestattet.

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