Ist die Fernsteurungsanlage des Garagentores einer im Sondereigentum befindlichen Garage ebenfalls dem Sondereigentum zuzurechnen? Garagentore sind immer Gemeinschaftseigentum, wie ist jedoch die Steuerungsanlage und die Fernbedienung einzuordnen? Ich hoffe, mir kann jemand helfen!
Gruß
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"HG Javornik
"
Sondereigentum Garage
26. Mai 2005
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Frage vom 26. Mai 2005 | 16:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sondereigentum Garage
Verbaut?
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#1
Antwort vom 13. Juni 2005 | 15:05
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehört zum Sondereigentum
Gruß
HGJ
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