Sondereigentum Garage

26. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Pulheim
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sondereigentum Garage

Ist die Fernsteurungsanlage des Garagentores einer im Sondereigentum befindlichen Garage ebenfalls dem Sondereigentum zuzurechnen? Garagentore sind immer Gemeinschaftseigentum, wie ist jedoch die Steuerungsanlage und die Fernbedienung einzuordnen? Ich hoffe, mir kann jemand helfen!
Gruß

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"HG Javornik
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1 Antwort
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#1
 Von 
Pulheim
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Gehört zum Sondereigentum
Gruß
HGJ

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