Sondernutzungsrecht Doppelgarage

11. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Julia1501
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sondernutzungsrecht Doppelgarage

Hallo,
ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Eine auf dem gemeinschaftlichen Grundstück befindliche Doppelgarage ist durch Teilungserklärung als Sondernutzungsrecht einer einzigen Wohnung zugeordnet. Diese Wohnung ist vom Eigentümer vermietet, ebenso die Doppelgarage (an den gleichen Mieter). Der Mieter nutzt eine Garage als privates Lager. Ist dies korrekt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo Julia,

was sollte dagegen sprechen? Solange er keine Atombomben oder ähnliches dort lagert, kann er dort lagern was er will, auch ein Automobil ;-)

Gruß

Paul

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#2
 Von 
Julia1501
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Paul,
mir ging es eigentlich nicht in erster Linie darum, was in dieser Garage deponiert ist, sondern meine Frage war eher die, ob ein Sondernutzungsrecht an Dritte vermietet werden darf. Hab so was gelesen, daß das nicht zulässig wäre.
Gruß Julia

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Sondernutzungsrecht hat man an allen Flächen, die nicht Wohnraum sind, z.B. auch Terrasse.
Daher ist es vollkommen zulässig, dass der Eigentümer Wohnung und Garage als Einheit vermietet oder Garage selber nutzt. Was dort gelagert wird, geht keinen etwas an. Genauso, wie jemand seine Wohnung einrichtet.

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