Hallo,
ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Eine auf dem gemeinschaftlichen Grundstück befindliche Doppelgarage ist durch Teilungserklärung als Sondernutzungsrecht einer einzigen Wohnung zugeordnet. Diese Wohnung ist vom Eigentümer vermietet, ebenso die Doppelgarage (an den gleichen Mieter). Der Mieter nutzt eine Garage als privates Lager. Ist dies korrekt?
Sondernutzungsrecht Doppelgarage
Verbaut?
Verbaut?
Hallo Julia,
was sollte dagegen sprechen? Solange er keine Atombomben oder ähnliches dort lagert, kann er dort lagern was er will, auch ein Automobil ;-)
Gruß
Paul
hallo Paul,
mir ging es eigentlich nicht in erster Linie darum, was in dieser Garage deponiert ist, sondern meine Frage war eher die, ob ein Sondernutzungsrecht an Dritte vermietet werden darf. Hab so was gelesen, daß das nicht zulässig wäre.
Gruß Julia
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Sondernutzungsrecht hat man an allen Flächen, die nicht Wohnraum sind, z.B. auch Terrasse.
Daher ist es vollkommen zulässig, dass der Eigentümer Wohnung und Garage als Einheit vermietet oder Garage selber nutzt. Was dort gelagert wird, geht keinen etwas an. Genauso, wie jemand seine Wohnung einrichtet.
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