Hallo,
wenn ein 4-Familien-Haus gebaut wird, und die Wohnungen im EG bekommen jeweils an einem bestimmten Anteil vom Garten ein Sondernutzungsrecht. Was bedeutet das genau ?
Dürfen die Eigentümer der Wohnungen im EG nun den Garten gestalten und nutzen, wie sie es möchten ?
Müssen die übrigen Eigentümer zustimmen, wenn bestimmte Bäume/Sträucher/Blumen gepflanzt werden ?
Haben die Eigentümer des 1. OG ein Recht den Garten mitzunutzen
?
Kann mir hier , jemand weiterhelfen oder sagen, wo ich entsprechendes nachlesen kann ? Das wäre super.
Danke schon mal im Voraus.
Gruß
Tanja
Sondernutzungsrecht Garten - Müssen die übrigen Eigentümer bei Bepflanzung zustimmen?
8. April 2005
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Frage vom 8. April 2005 | 09:59
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 8x hilfreich)
Sondernutzungsrecht Garten - Müssen die übrigen Eigentümer bei Bepflanzung zustimmen?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 8. April 2005 | 13:05
Von
Status: Schüler (162 Beiträge, 49x hilfreich)
hallo!
lies mal hier nach: http://www.koelner-vermieterverein.de/WEG-Recht-ABC.htm#Sondernutzungsrecht
ist alles sehr gut beschrieben.
im sinne des baurechts und nachbarschaftsrecht kann der garten von den eigentümerns des sondernutzungsrecht selber verfügen. (hier liegt der hund begraben)
NUR die haben ein sondernutzungsrecht, die in der teilungserklärung bzw. grundbuch stehen!
regnerische grüße JaaGenau
Und jetzt?
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