Sondernutzungsrecht - Haften die Einzelnen oder die ganze Gemeinschaft?

20. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenbogen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sondernutzungsrecht - Haften die Einzelnen oder die ganze Gemeinschaft?

Guten Tag,

bei unserer Eigentümergemeinschaft gibt es folgendes Problem: Das Dach der Tiefgarage wurde mit Erde aufgefüllt und auf dieser Fläche befindet sich das Sondernutzungsrecht für die Eigentümer der Parterre-Wohnungen. In der Hausordnung, die auf einer Eigentümerversammlung beschlossen wurde, steht, dass auf dieser Fläche keine Anpflanzungen vorgenommen werden dürfen, die höher als 2 m werden. Dies ist allerdings mittlerweile der Fall. Kann man von diesen Sondernutzungsrechtlern verlangen, dass sie die Anpflanzung rückgängig machen bzw. in Schach halten. Was ist, wenn durch die unsachgemäße Nutzung ein Schaden an der Tiefgarage entsteht (Wassereinbruch)? Haften die Einzelnen oder die ganze Gemeinschaft?

Ich würde mich freuen, wenn jemand bereits ein Urteil in dieser Sache benennen könnte.

Freundlichen Gruß



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"Sonnenbogen"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Zunächst wäre mal zu klären, wann dieser Passus der Hausordnung beschlossen wurde und ob zu diesem Zeitpunkt die Anpflanzungen bereits da waren. Bei von mir verwalteten WEG steht diese Regelung glücklicherweise bereits in der Teilungserklärung drin.

Ich würde aber davon ausgehen, dass auch auf Grund der Hausordnung zumindest ein Zurückschneiden der Anpflanzuung verlangt werden kann. IdR kommt es ja auch weniger auf die Höhe der Pflanze als vielmehr auf die Tiefe der Wurzeln an, die die Abdichtung schädigen können.

Ist ein Schaden an der Abdichtung nachweislich durch regelwidrige Anpflanzungen des Sondernutzungsberechtigten verursacht worden, so sollte im Innenverhältnis der Sondernutzungsberechtigte auch dafür haften.

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#2
 Von 
Sonnenbogen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag, R. M.,

vielen Dank für die prompte Antwort. So habe ich mir das auch gedacht. Die Hausordnung wurde bei der ersten Eigentümerversammlung von der Hausverwaltung vorgelegt und von den Anwesenden so genehmigt. Also kann da noch nicht viel gestanden haben. Ich gehe davon aus, dass man sich damals nicht wirklich Gedanken über die Bepflanzung und deren evtl. Folgen gemacht hat. Alles andere (Teilungserklärung usw.) werde ich noch klären.

Lieben Gruß

Sonnenbogen




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"Sonnenbogen"

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