Sondernutzungsrecht Keller

6. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
bibse1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sondernutzungsrecht Keller

Hallo zusammen,

es geht um nachfolgenden Sachverhalt:

-MFH aufgeteilt in diverse Eigentumswohnungen
-aktuell Ausbau einer neuen Wohnung

Nunmehr ist geplant, dieser neuen Wohnung, ein Sondernutzungsrecht an einem Keller (Sondereigentum eines anderen Eigentümers) einzuräumen. Ist das möglich und wenn ja, ist eine Eintragung ins Grundbuch erforderlich (Thema Sondernachfolge) ? :???:

Ich hoffe, Ihr könnt wir helfen. Vielen Dank vorab !

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Stimmt der andere Eigentümer denn zu?! Und was ist mit den anderen Eigentümern? Wenn sie einstimmig zustimmen steht dem ja nichts im Weg. Ist Beschlusssache.

Wenn ja, dann muss das natürlich ins Grundbuch bzw. in der Teilungserklärung eingetragen werden.

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#2
 Von 
bibse1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

Ja, sämtliche Eigentümer würden dem zustimmen, wobei es nicht vorgesehen ist, dass dieses Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen wird?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Dann wäre es eine Vereinbarung wie es unter den Miteigentümern beschlossen wurde.

Was passiert jedoch, wenn die Wohnung, plus Keller mit dem "internen" Sondernutzungsrecht, einen anderen Eigentümer findet? Die Miteigentümer könnten später beschliessen, das Sondernutzungsrecht für den Keller aufzuheben. Ich persönlich würde es eintragen lassen..;)

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#4
 Von 
bibse1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Jetzt bin ich schon wieder ein Stückchen weiter !

Ich wünsche noch einen schönen Abend !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Da die Teilungserklärung sowieso ergänzt/geändert werden muss aufgrund der zusätzlichen Wohnung, würde ich doch auch gleich die Kellerfrage in diesem Zuge regeln lassen. Sauber nach Gemeinschafts- und nach Sondereigentum Wohnung mit Keller.

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