Hallo,
ich bräuchte dringend Rat da ich hierzu gar nichts finden kann. Es ist auch nicht ganz einfach.
Folgendes. A und B haben einen gemeinsamen Garten der per Sondernutzungsrecht aufgeteilt ist. In der Teilungserklärung die auch im Grundbuchamt vorliegt steht, dass B einen Zaun auf seiner Sondernutzungsfläche errichten darf.
B will nun einen druchgängingen 2m hohen Sichtschutz entlang der Sondernutzungsfläche errichten.
Druch den hohen Zaun würde unser Grundstück Nachmittags relativ schnell komplett mit Schatten bedeckt sein
Frage 1) Ist ein "Zaun" das selbe wie ein Sichtschutz - d.h. ist das durch die Teilungserklärung abgedeckt ?
Frage 2) Ist ein durchgängiger Sichtschutz erlaubt - oder gibt es da Einschränkungen bezüglich der länge - ich denke hier jetzt an Terassensichtschutz an Doppelhaushälften - hier ist glaube ich maximal 4m länge erlaubt ??
Vielen Dank schon mal im Voraus !!
-- Editier von Victor113 am 25.03.2017 19:41
Sondernutzungsrecht Teilungserklärung sagt Zaun ist erlaubt. Gilt das auch für einen 2m Sichtschutz?
25. März 2017
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Frage vom 25. März 2017 | 19:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Sondernutzungsrecht Teilungserklärung sagt Zaun ist erlaubt. Gilt das auch für einen 2m Sichtschutz?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 25. März 2017 | 19:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
Es gelten die örtlichen Definitionen (Bauordnung, Nachbarschaftsrecht, Bebauungsplan, ...) für "Zaun" und "Sichtschutz".
#2
Antwort vom 25. März 2017 | 21:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Heißt das, dass das was in der Teilungserklärung steht erst mal egal ist ??
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. März 2017 | 23:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatHeißt das, dass das was in der Teilungserklärung steht erst mal egal ist :
Naein, warum sollte das egal sein? Das ist ja gerade die Grundlage das ein Zaun errichtet werden darf.
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