Für eine Sanierungsmassnahme wurde eine Umlage beschlossen.
Ein Eigentümer zahlt nicht mit der Begründung, er hat kein Geld.
Klar, es ist seine Pflicht zu zahlen, aber wie sollte man jetzt vorgehen?
Muss erst die Abstimmung über den Wirtschaftsplan 2004 im Jahr 2005 abgewartet werden, bevor man weitere Schritte einleitet?
Klagt der Verwalter oder kann man als anderer Eigentümer klagen wegen der gesamtschuldnerischen Haftung? Oder könnt man so perfide sein und eine Rechnung in Höhe der ausstehenden Sonderumlage nicht zahlen und den Handwerker an den Eigentümer verweisen, der nicht gezahlt hat und der Handwerker klagt dann den Betrag ein?
Vielen Dank
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"sika0304"
Sonderumlage - Eigentümer zahlt nicht
18. April 2004
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Frage vom 18. April 2004 | 22:01
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Sonderumlage - Eigentümer zahlt nicht
Verbaut?
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#1
Antwort vom 22. April 2004 | 11:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Es ist die Pflicht des Verwalters, die notwendigen Maßnahmen zur Eintreibung des Geldes zu ergreifen (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid usw.).
Wie Du schon richtig bemerkt hast, haften die Eigentümer gesamtschuldnerisch. Der Handwerker kann also die Gemeinschaft als Ganzes verklagen und wird sicher Recht bekommen. Eure Kosten sind dann nur noch höher.
Wenn der eine Miteigentümer auch nach dem Verkauf oder der Versteigerung seiner Wohnung kein Geld hat, dann müssen die Kosten durch die übrigen Miteigentümer getragen werden.
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