Sonderzahlung Nebenkosten bei Eigentumswohnung

20. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
kalinke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Sonderzahlung Nebenkosten bei Eigentumswohnung

Hallo liebe Forumleser, ich habe durch Zufall dieses Forum gestern entdeckt und eifrig gelesen darin und will nun mal mein Problem schildern in der Hoffnung das mich ein Leser eine Auskunft geben kann.
Wir haben vor jetzt fast 5 Jahren eine gebrauchte Eigentumswohnung in einem 10 Familienhaus gekauft. Die Vorbesitzer haben ihre Rücklagen von damals runde 950 DM stehen lassen bzw. uns gutschreiben lassen.
Wir haben an Nebenkostenvorauszahlung monatlich die Summe von 300 DM gezahlt. Einzug war im November 2000 und die erste Nebenkostenabrechnung kam dann im Oktober 2001. Uns hat fast der Schlag getroffen weil wir zu unserer monatlichen Vorauszahlung dann noch eine Nachzahlung von runden 1.300 DM leisten mußten. Bei der Nachfrage an den Hausmeister ( wohnt selbst im Haus in einer Eigentumswohung )warum wir diese Summe noch zusätzlich bezahlen müssen, bzw. wie die zustande kommt, wurde uns erklärt das dies normal sei da wir uns ja in das rollierende System zwecks Heizölkauf und Rücklagen einkaufen müßten. Da wir keine Ahnung hatten ob das normal sei und auch nicht sicher waren ob das richtig ist oder nicht haben wir eben diese Summe überwiesen. Konnten im Jahr darauf bei der Eigentümerversammlung feststellen das dies bei einer neuen Eigentümerin der Nachbarwohnung auch der Fall war.
Nun hat sich vor 3 Monaten unser Sohn mit seiner Familie ebenfalls eine Wohnung im Nachbarort gekauft und hat vorsichtshalber den dortigen Hausmeister gefragt mit welcher Summe er rechnen müsse bei der jährlichen Abrechnung um sich in dies angeblich rollierende System einzukaufen. Dieser hat ihn zuerst angegeguckt wie wenn er nicht bis 3 zählen könnte und hat dann gemeint das dies wohl der größte Mist sei den er gehört habe und er sei schon seit über 15 Jahren Hausmeister. Nun meine Frage, wer hat nun recht, sind wir beschissen worden oder wird das überall anderes gehandhabt?
Genauso würde uns interessieren, darf ein Hausmeister (als Nebentätigkeit)für seine Arbeiten verlangen wie er grad lustig ist, wir bezahlen pro Wohnung/Jahr 40 Euro für Gartenarbeiten(Rasenmähen) und für Verwalterkosten ebenfalls pro Wohnung/Jahr 185 Euro und seit diesem Jahr Januar macht seine Frau einmal wöchentlich die Kehrwoche weil wir uns, die wo die Kehrwoche regelmäßig gemacht haben, geweigert haben sie weiterhin zu machen da die restlichen 7 Parteien im Haus sich immer davor gedrückt haben. Wir haben bei der Eigentümervers. beschlossen dies eine Fremdfirma machen zu lassen aber das war unserem Hausmeister zu teuer und seither macht es versuchsweise seine Frau und er will dann bei der jährlichen Abrechnung die Stunden uns anderen 9 Parteien dies in Rechnung stellen. Nur wissen wir bis zum heutigen Tag noch nicht was er für die Treppenhausreinigung für einen Stundenpreis verlangen will, wir müssen uns überraschen lassen wenn wir die Nebenkostenabrechung bekommen.
Jetzt ist es mehr geworden wie ich eigentlich schreiben wollte, aber mir ist dann immer noch was eingefallen.
Danke im voraus wenn mir jemand meine Fragen beantworten kann.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Den Ausdruck "rollierendes System" kenne ich auch nicht. Jeder Eigentümer zahlt ein monatliches Wohngeld entsprechend seines Anteils. In diesem Wohngeld sind alle Gemeinschaftskosten und eine Instandsetzungsrücklage enthalten, diese Rücklage war bei eurem Kauf der Wohnung DM 950,-. für euren Anteil. Die Höhe des Wohngeldes schlägt der Verwalter entsprechend der Abrechnung des jeweiligen Vorjahres der Gemeinschaft vor, deren Mehrheit diesen Bewirtschaftungsplan mit bzw. ohne Änderung annimmt. Danach hat sich dann jeder Miteigentümer zu richten.
Wer Hausmeister ist und wie hoch sein Lohn ist, das beschließt ebenfalls die Mehrheit der Gemeinschaft und alle müssen sich danach richten. Beschlüsse der Gemeinschaft sind grundsätzlich bindend und ein "zu teuer" oder "versuchsweise" und eine überraschende nachträgliche Berechnung der Hausmeisterstunden sind absolut unzulässig.
Wie hoch sind heute die monatlichen Bewirtschaftungskosten, welchen Anteil habt ihr am Objekt und wieviel qm hat eure Wohnung?
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Eine Frage: Wer ist Verwalter eurer Gemeinschaft? "Fremde" Firma oder Hausmeister oder anderer Eigentümer? Wir zahlen z.B. € 16,50 pro Monat und pro Wohneinheit. Was macht denn der Verwalter alles? Genauso ist die Frage, was sagt der Hausmeistervertrag?
Nachzahlung Öl war natürlich damals Quatsch. An dem Tag, an dem man die Wohnung übernimmt, übernimmt man auch anteilig die Instandsetzungsrücklage vom vorherige Miteigentümer. Aber machen könnt ihr da jetzt nichts mehr.
Treppenhaus: Es gilt, was die Gemeinschaft abmacht, wenn ihr also eine Fremdfirma das Treppenhaus machen lasst, ist dass erlaubt. Bei der Abstimmung muss aber der Preis bekannt sein. Kann sein, dass der Beschluss nichtig ist (dann gilt nämlich die übliche Anfechtungsfrist von 4 Wochen nach Versammlung nicht).
Also für eine Treppenhausreinigung kann man doch vorher einen Preis festlegen, z.B. € 10,- pro Partei pro Monat.
Ich würde da einfach nicht zahlen.
Bitte in Zukunft deine Fragen z.B. mit a - d) durchnummerieren oder gleich verschiedene "neue Beiträge" machen. Dann fällt das Beantworten leichter.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47461 Beiträge, 16803x hilfreich)

Vom rollierenden System habe ich auch noch nie gehört. Es wäre evtuell angebracht, einmal zu erklären, wie das funktionieren soll.

Verwalterkosten von 185€ pro Wohnung und Jahr liegen eher im unteren Bereich. Einen guten Veralter bekommt man dafür nicht.

Und warum Du 40€ pro Wohnung und Jahr für das Rasenmähen als zuviel bezeicnest, ist mir auch nicht ganz klar.

Die Durchführung der Treppenhausreinigung durch eine Fremdfirma ist mit großer Wahrscheinlichkeit teurer, als die jetzige Lösung. Den Beschluss darüber muss aber die Eigentümerversammlung fällen und nicht er Hausmeister.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kalinke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten. Unser Hausmeister wohnt ebenfalls in dem Haus in einer 4 Zimmer Eigentumswohnung. Wir selber haben eine Wohnung von 55qm. Der Hausmeister mäht ca. 3 mal im Jahr den Rasen hinter dem Haus, Dauer ca.1 Stunde jeweils. Zu den anderen Tätigkeiten als Hausmeister zählt: Wasseruhren ablesen, Heizungsverbrauch-röhrchen mit dem Monteuer zusammen ablesen, Glühbirnen auswechseln wenn eine defekt ist und am Jahresende die jeweiligen Abrechnung zusammenzuschreiben und im Haus verteilen.
Das Geld für die Müllgebühren von jedem im Haus kassieren, wobei er dieses Jahr bei uns und einer anderen Familie ( ebenfalls 2 Personen ) den Betrag um 3 Euro erhöht hat. Hab mich auf dem Rathaus erkundigt wie hoch die Gesamtrechung ist, da wir nie die Rechnung zu Gesicht bekommen sondern jeder einzeln nach Personenzahl abkassiert werden.
Wenn ich sehe welchen Aufwand er als Hausmeister hat und dafür von 9 Parteien pro Jahr gesamt 2.025 Euro als Nebenverdienst zu seinem Einkommen hat ist das nicht schlecht, ist übrigens nicht nur meine Meinung, auch andere Eigentümer im Haus sehen das genauso nur will keiner was sagen da wir ja wie gesagt eben alle im gleichen Haus wohnen, so schimpft man nur und hält den Mund.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Was macht eigentlich eurer Verwalter? Der muss doch die Müllgebühren und sonstige Abrechnungen per Wohngeldabrechnung (Vorauszahlung) von euch kassieren.
Ist der Hausmeister auch Eigentümer?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kalinke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Hausmeister ist ebenfalls Eigentümer in dem Haus. Wir bezahlen unsere Nebenkosten monatlich jeder in einem Festbetrag wie er es für richtig hält auf das Hauskonto. Bei uns sind das 150 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird am Jahresende mit den Zahlungen verrechnet, wie Wasser, Hausmeistergebühren, Strom Waschküche und Keller, Instandhaltungsarbeiten, Heizkosten sowie eben die Gebühren für den Hausmeister.
Der eine muß nachzahlen der andere bekommt vielleicht noch was erstattet.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

In diesem Haus herrscht ja ein Abrechnungs-Chaos.
Wie -hh- es richtig sagte: Nehmt euch eine gute Verwaltung.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Also, so wie ihr dass macht, geht es nicht. Besorg dir unbedingt das WEG. Ihr seid z.B. verpflichtet, eine Instandsetzungsrücklage zu bilden.
Es muss eine Planung vorgelegt werden für das laufende Jahr, die abgestimmt werden muss, dann muss es eine Abrechnung für das vergangene Jahr geben, die auch abgestimmt werden muss.
Verwalter werden "entlastet", damit ihnen bescheinigt wird, dass sie sachgerecht gearbeitet haben.
Da lebt ihr ja nach Gutsherrenart des Hausmeisters.
Gut, dass du unser Forum entdeckt hast. Das ruft ja nach Ärger in eurer Anlage.

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