Speicher im Sondernutzungsplan ...

28. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
bluestblue
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Speicher im Sondernutzungsplan ...

Hallo,
ich erwäge den Kauf einer Eigentumswohnung. Hierzu habe ich folgende Frage.
Besagtes Objekt ist eine Dachgeschosswohnung. Der Speicher darüber ist mit einem Sondernutzungsrecht an diese Wohnung gebunden, der Verkäufer zählt die Quatratmeter jedoch zur gesamten Wohnfläche der Wohnung, obwohl es ja "Eigentum aller Wohnungsbesitzer" ist. Darf er das?
Wie muss die Treppe, die innerhalb der Wohnung installiert werden müsste aussehen, damit es baurechlich sicher ist?

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen ...
Danke schonmal.

bb

-----------------
" "

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 629x hilfreich)

Hallo,
die Frage gehört eher ins "WEG".

Wie muss die Treppe
Unverbindlich kann dir das der Kaminkehrer sagen, genau weiss das das Bauamt.

der Verkäufer zählt die Quatratmeter
der kann zählen, was er will, ist doch egal.
Wichtig ist nur das, was du bezahlen willst.

Eigentum aller Wohnungsbesitzer
Das ist sogar bei der Wohnung so. Du kaufst immer nur einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück, verbunden mit verschiedenen Sondernutzungsrechten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bluestblue
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich finde nicht, das der Verkäufer zählen kann wie er will und dass das egal ist, auch geht es mir hier nicht um das Grundstück.
Trotzdem danke fürs Bemühen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 604x hilfreich)

Hallo bluestblue, bevor du dir eine Eigentumswohnung kaufst, solltest du dich mal grundsätzlich über das Thema informieren. Dir scheint nicht klar zu sein, das du nicht eine Wohnung mit x qm kaufst, sondern einen Miteigentumsanteil am Grundstück sowie eine Wohnung, deren Größe und genaue Lage innerhalb des Hauses in der Teilungserklärung beschrieben ist.

Wichtig für dich: selbst wenn du das Sondernutzungsrecht am Speicher hast, das Dach gehört weiterhin der Gemeinschaft. Du darfst also nicht ohne Genehmigung der Gemeinschaft ein Fenster in das Dach einbauen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bluestblue
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
doch, das ist mir alles klar. Und gerade weil das Dach/der Speicher in der Teilungserklärung der Gemeinschaft gehört, kanns doch nicht einfach zu meinen Wohnungsqm gezählt werden. Oder täusche ich da? Schließlich beeinflusst das ja den Quadtratmeterpreis und ich hätte eine ganz andere Verhandlungsbasis, wenn es nicht dazugehören dürfte.
In der Teilungserklärung steht übrigens drin, dass ich Fenster einbauen darf. Kann ich mich da dann auch drauf verlassen, hat das ne Rechtsgrundlage?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Wie muss die Treppe, die innerhalb der Wohnung installiert werden müsste aussehen, damit es baurechlich sicher ist?

Da Du hier im Baurechtforum bist, würde ich mal sagen, dass es nicht nur auf die Treppe ankommt, sondern auch auf mögliche Fluchtwege, die den Einbau von Fenstern ggf. zwingend notwendig machen würden. Dazu käme ggf. noch die Frage der Deckenhöhe, um es als Wohnraum nutzen zu "dürfen" ...
Mit dem Rest Deiner Fragen bist Du wahrscheinlich im WEG-Forum besser aufgehoben.

-----------------
""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 629x hilfreich)

und ich hätte eine ganz andere Verhandlungsbasis, wenn es nicht dazugehören dürfte.
Der Preis ist immer Verhandlungssache.

auch geht es mir hier nicht um das Grundstück.
Doch, ausschliesslich.
Du kaufst immer einen Anteil vom Grundstück.
Du kannst schliesslich die Wohnung nicht rausziehen wie einen Container und woanders aufstellen.

Lass dich von den speziellen Begriffen nicht verwirren:
Sondereigentum ist immer und ausschliesslich eine Wohnung, zum Wohnen.
Sondernutzung ist z. B. ein Geschäftsraum, Laden, Gartenanteil, Garage, Stellplatz, Keller.

Ist der Speicher uberhaupt bewohnbar ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1986 Beiträge, 1542x hilfreich)

Ist der Speicher denn schon als Wohnraum ausgebaut (Fenster, Heizung, Strom) und mit der Wohnung verbunden? Falls nein, dann kann der Verkäufer behaupten was er will, dann hat ein Speicher-QM einen deutlich geringeren Wert als ein Wohnungs-QM.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bluestblue
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Das Problem ist, dass es das Haus noch gar nicht gibt, also nur auf dem Papier.
Der Verkäufer würde mir ne Treppe einbauen. Fenster müsste ich selbst übernehmen, kämen auf den QM Preis also noch drauf. Ansonsten wären Steckdosen oben, aber keine Heizung. Er deklariert das Ding mit 6,5 qm als Abstellkammer und will insgesamt 3.927 Euro pro QM Wohnfläche. Wäre also eine Abstellkammer für knapp 28.000 Euro!!!

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.068 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.938 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen