Spekulationssteuer bei Grundstücksverkauf?

6. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Karlhans
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Spekulationssteuer bei Grundstücksverkauf?

Hallo

Ich habe mir 1999 ein Grundstück mit 1.700qm gekauft. Habe danach eine Baugenehmigung erwirkt, obwohl es außerhalb vom B-Plan liegt. Hab vor zwei Jahren begonnen das genehmigte Einfamilienhaus zu bauen. Dieses sollte zukünftig von mir selbst zu Wohnzwecken genutzt werden.

Jetzt möchte ich das Grundstück mit Haus (noch nicht fertiggestellt) von privat an privat verkaufen. Das Objekt hat nun durch Baugenehmigung und Rohbau natürlich einen höheren Wert als beim Kauf. Nun frage ich mich, ob da die Spekulationssteuer fällig wird? Das Thema beunruhigt mich sehr.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand diesbezüglich eine Info geben kann oder vielleicht sogar einen Tip.

Vielen Dank im Voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Ja, weil Sie das Haus nicht bewohnt haben. Sofern abzüglich aller Kosten ein Gewinn übrig bleibt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Das sehe ich genauso wie Betra.

Es kommt nicht auf die ursprünglichen Absichten an, sondern nur auf Dein tatsächliches Verhalten.

Zu den Anschaffungskosten gehört natürlich nicht nur der Kaufpreis des Grundstücks, sondern auch alle bisher angefallenen Herstellungskosten.

Nur, wenn der Verkaufspreis höher liegt, als die so ermittelten Anschaffungskosten, fällt auch die Spekulationssteuer an.

Andernfalls kannst Du sogar Verluste aus diesem Geschäft geltend machen. Das hätte aber zunächst keine steuerlichen Auswirkungen. Erst wenn in Zukunft irgendwann einmal Gewinne aus einem Spekulationsgeschäft entstehen, können die mit diesen verlusten verrechnet werden. So lange werden sie von Jahr zu Jahr vorgetragen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Wie werden in diesem Fall die Eigenleistungen geschätzt?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Eigenleistungen werden gar nicht geschätzt. Sie zählen nicht zu den Anschaffungskosten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Karlhans
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten!

Das hört sich ja gar nicht gut an. Wenn ich die Anschaffungs- und Herstellungskosten zusammen rechne, dann bleibt immer noch eine Differenz zum Verkaufserlös. Wie kann ich überhaupt die Herstellungskosten nachweisen? Durch Rechnungen?

Aber wird die Spekulationssteuer auch fällig, wenn ich die Tatsache hinzuziehe, dass ich mit meiner Familie seit mehreren Jahren auf dem unmittelbar benachbarten Grundstück wohne und einen Großteil meiner Freizeit ohnehin auf meinem 1999 erworbenen Grundstück verbrachte (Grillen, sportliche Aktivitäten, Feiern, ...)??? Genau genommen wohnte ich ja sogar auf meinem Grundstück, da der Bungalow in dem ich wohnte zu einem kleinen Teil auf dem 1999 erworbenem Grundstück steht (der größere Teil des Bungalows steht jedoch auf dem Grundstück meiner Familie).

1x Hilfreiche Antwort

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