Spitzboden nicht eingetragen

23. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Spitzboden nicht eingetragen

Kleine Vorgeschichte:

Letztes Jahr Wohnung, eine Maisonette, gekauft. Sie wurde um 2001 modernisiert und aufgestockt. Kaum war ich eingezogen teilte mir die andere Eigentümerin mit, dass der Vorbesitzer sie betrogen hätte. Er hätte unerlaubt ca. 1 Meter den Spitzboden höher gebaut, die Mehrquadratmeter dann nicht eintragen lassen.

Nun gut, Architekt kam, um den Spitzboden auszumessen. Die Wohnung wurde mir mit 94qm verkauft. Für den Spitzboden habe ich die Pläne und die Berechnungen beim Kauf erhalten.

Beim Vorbesitzer fragte ich nach, und er teilte mir mit, dass alles korrekt ausgemessen und eingetragen wurde. Er könnte nicht verstehen, warum die Dame meint, betrogen worden zu sein.

Die Berechnungen des Architekten haben ergeben, dass der Spitzboden 25qm hat. Die andere Eigentümerin spricht nun von 25qm Mehrquadratmeter, die ich hätte, also wäre auch mein Miteigentumsanteil neu zu berechnen für die Kostenverteilung.

Vom Bauamt habe ich alle Unterlagen und Baupläne erhalten, und als ich die Berechnungen des Architekten mit denen in den Bauplänen vergleichen wollte... Nun, der Grundriss für den Spitzboden ist nicht da... Es sieht so aus, als ob dieser nie eingetragen wurde!

Was sollte ich nun tun? Der Hausverwaltung habe ich diesen Umstand zwar schon mitgeteilt, und sie prüft das alles, aber.....

Könnte ich gegen den Vorbesitzer und Bauherren nach dieser Zeit noch vorgehen? Sollte der Spitzboden nachträglich eingetragen und die Teilungserklärung dementsprechend geändert werden müssen, entstehen nicht gerade geringe Kosten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Dinsche - wieviele Eigentümer seid ihr denn außer dir und der anderen Dame?
Grundsätzlich:
a) was war vorher auf dem Spitzboden
b) gehörte der zum Gemeinschaftseigentum und sollte zum Sondereigentum werden?
c) steht der in der Teilungserklärung als Sondereigentum drinnen?
d) gibt es den Beschluss der WEG, dass 1. gebaut werden darf und 2. dann das Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umgewandelt wird und zwar mit "ja" von ALLEN Eigentümern?

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#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Hi, ich bins wieder!

Das ist echt so wie bei uns! Der Spitzboden ist nur über meine Wohnung zu erreichen und ist auch nicht explizit in der Teilungserklärung bezeichnet bzw. mit einer extra Zeichnung versehen.

Meine mich liebenden Miteigentümer versuchten dann mittels Prozess ein Zugangsrecht zu dem Spitzboden für sich herzuleiten mit der Begründung es wäre aus dem Erdgeschoss ein Zugang vereinbart worden. Bautechnisch war das aber überhaupt nicht machbar(!) und war halt auch nicht in den Bauunterlagen so eingezeichnet. Da sie ja nun keine Zugangsmöglichkeit hatten (die ja auch nie beabsichtigt war - wer lässt sich schon gern durch die eigene Wohnung laufen), wollten sie 'Nutzungsentschädigung' für den Entzug der Nutzung des Spitzbodens.

Mit dieser Klage sind sie kläglich gescheitert. Selbst auf ihren Einwand hin, dass ich den Spitzboden zu 'Wohnzwecken' umgebaut hätte (damals hatte ich dort noch nicht mal eine Heizung, sondern nur isoliert, Wände mit Fermacell und Holzfußboden verlegen lassen), urteilte die Richterin, dass alles das was über meiner Wohnung sich befindet, aufgrund der (uneindeutigen) Teilungerklärung, alles mein Sondereigentum ist und ich mit diesem verfahren kann, wie es mir beliebt.

Nun zu deinem Fall: Du schreibst, 2001 wurde die Wohnung modernisiert und aufgestockt. Verstehe ich darunter, dass das Dach neu gemacht wurde und dadurch 1 Meter höher errichtet wurde, als es vorher war? Wenn er zwar in der Höhe höher gebaut hat, ist dadurch doch kein zusätzlicher Wohnraum entstanden. Es dreht sich doch bei den MEA immer um Qm-Wohnfläche und nicht um Kubikmeter umbauten Raum.

Zudem müsste sie doch als Miteigentümerin auch den Bauantrag mit unterschrieben haben, oder?

Klär doch noch mal die hier aufgeworfenen Fragen, auch die von sika0304.

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"Scientia potentia est."

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich glaube mittlerweile, dass meine Nachbarin einen Dachschaden haben muss....

Gestern Abend erhielt ich von der Vorbesitzerin meiner Wohnung eine Art "Lebensversicherung", die ihr damals der Notar übergab. Sie hatte vergessen, es mir beim Verkauf zu übereichen.

Es handelt sich hierbei um einen Abgeschlossenheitsbescheid aus dem Jahr 2004, und die Empfänger waren der damalige Eigentümer, der meine Wohnung ausgebaut hat, UND die andere Eigentümerin, nämlich meine Nachbarin! Sie muss dieses Schreiben also ebenfalls erhalten haben, und anscheinend kann sie sich nicht mehr daran erinnern.

Dort ist genau zu sehen, dass meine Wohnung inkl. Spitzboden korrekt eingetragen wurde. Auch die Quadratmeter stimmen mit denen des Architekten, den sie mir letztes Jahr in die Wohnung schickte, überein! Nix da mit mehr Mehrquadratmeter und Betrug!

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#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Na Dinsche, das sind ja mal tolle Neuigkeiten (so kurz vor Weihnachten). Die Abgeschlossenheitsbescheinigung dient im allgemeinen aber nur dazu, zu erkennen, dass jede Wohnung in sich abgeschlossen ist, d.h., dass man nicht ggfs. über eine Zwischentür zwischen den beiden Wohnungen in die jeweilig andere Wohnung kann. Diese Abgeschlossenheitsbescheinigungen sind notwendig um Wohneigentum nach WEG begründen zu können.

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"Scientia potentia est."

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Mag ja alles sein, aber durch dieses Schreiben, inkl. der Zeichnungen und Bemessungen meiner Wohnung ist ganz deutlich zu erkennen, dass mein Spitzboden nicht nur korrekt ausgemessen, sondern auch genau so eingetragen wurde.

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