Spitzboden ohne Rettung und Fluchtwege ist Wohnflä

13. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.10.2009 12:52:23
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Spitzboden ohne Rettung und Fluchtwege ist Wohnflä

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7 Antworten
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#1
 Von 
Schwarz Wetter
Status:
Frischling
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Seit wann muss ein Spitzboden einen Fluchtweg haben? Wenn er begehbar ist, ist auch eine Treppe da, die m. E. ausreicht. Das das Bauamt eine
Nutzungsuntersagung für den Spitzboden erteilt, glaube ich nicht. Das Bauamt hat das Haus nach Fertigstellung abgenommen. Ihr habt doch einen Mietvertrag, der bei Fehlern abzuändern ist. Wenn Vermieter sich weigert zieht eingfach aus.

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#2
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
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#3
 Von 
guest-12329.10.2009 12:52:23
Status:
Frischling
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#4
 Von 
guest-12329.10.2009 12:52:23
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12327.09.2010 09:19:44
Status:
Schüler
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#6
 Von 
guest-12329.10.2009 12:52:23
Status:
Frischling
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#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Baurecht und Gerichtsurteil sind 2 Paar Schuhen.

Mietpreise werden nach der Nutzbarkeit, den Beschaffenheiten,.... der Mietobjekten
berechnet, und nicht nach deren Bauakten.
Und selbst Abstellkammer / Lager sind nicht kostenlos, sondern haben auch ihre Mietpreise.


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