Stadt hat auf mein Grundstück gebaut

22. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)
Stadt hat auf mein Grundstück gebaut

Hallo,

habe vor kurzem ein Haus gekauft und hatte heute das Messamt da um die Grundstücksgrenzen festzulegen da sie nicht mehr ersichtlich waren.

Die Grundstücksgrenzen sind nun gelegt und ich habe feststellen müssen dass die Stadt die Straßenbeleuchtungen inkl. Verkabelung in mein Grundstück gesetzt und geteert hat.

In der Länge sind es ca. 60 m breite 0,4m was mein Grundstück betrift.

War schon beim Amt und habe es gemeldet ein Zuständige Person war auch vor Ort und hat es mit auch bestätiegt.

Muss ich die betroffene Fläche an die Stadt veräusern?
Könnte ich von der Stadt auch Miete Verlangen?

Wie sollte ich mich am besten verhalten.

Gruß
Musa

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Das kommt auf deine Wünsche an und an die Möglichkeiten.
Können die den Pfosten versetzen ? Dann würde ich diese Lösung nehmen.
Willst du Geld, dann wirst du dich wundern wie wenig es gibt.
Könnte die Stadt Ausgleich liefern, an andere Stelle...

Einer Bekannten wurden 50cm auf 30 Meter geklaut, dann die Enteignung angedroht. Nach zwei drei bösen Drohungen der Stadt kam dann gar nichts mehr.
Genau genommen gehört ihr der 1/2 Gehweg

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Stadt Beamte meinet das Sie mir die Fläche abkaufen würden.
Nur zur welchem Preis!



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Hervorragende Ausgangslage selbst Wünsche bei der Stadt anzumelden :devil:
Zufahrten, Haltestellenverbot, Bauprojekte etc. - da müssen die entgegenkommend sein

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" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

den Preis kannst du der Bodenrichtwerkarte entnehmen,
er sollte bei Bauland erschlossen liegen.

Enteignung ist nur im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens möglich, das hat in dem Fall bestimmt nicht stattgefunden ;)

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