Hallo Gleichgesinnte,
wir wollen ein Baugrundstück in einem Neubaugebiet kaufen, welches direkt von der Stadt vermarktet wird. Nun verlangt die Stadt einen ca. 30,- EUR höheren Quadratmeterpreis als die gültigen Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses, was in Summe ca. 22.000,- EUR Mehrkosten ausmacht. Meine Befürchtung ist, bei einem evtl. Verkauf dieses Geld nicht wieder zu bekommen, da dann nach Bdenrichtwerten bewertet wird.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Gibt es rechtliche Mittel, durch die die Öffentliche Hand an die (von ihr selbst erstellten!) Bodenrichtwerte gebunden werden kann?
Ich finde das ziemlich kurios, scheint aber dem Stadtsäckel sehr zuträglich zu sein...
Danke für alle Tips.
Carsten
Stadt verkauft weit über Bodenrichtwert - erlaubt?
Verbaut?
Verbaut?
Du bist ja vielleicht lustig.
Es zwingt Dich doch niemand das Grundstück zu kaufen.
Der Bodenrichtwert ist eben nur ein Richtwert. Es kann niemand, auch nicht die Stadt dazu gezwungen werden, zu diesem Preis zu verkaufen.
Die Stadt wäre doch schön blöd, wenn sie nicht das Geld für das Grundstück nehmen würde, welches sie bekommen kann.
Dass Du bei einem Neubau und das gilt nicht nur für das Grundstück, sondern auch für das Haus, bei einem schnellen Verkauf nicht Deine gesamten Investitionen zurück erhälst, damit solltest Du sowieso rechnen.
Im Übrigen zwingt Dich auch niemand, Dich beim Verkauf nach dem Bodenrichtwert zu richten. Darüber hinaus wird der Bodenrichtwert auf Basis echter Kaufverträge ermittelt, so dass schon nach ein paar abgeschlossenen Kaufverträgen der Bodenrichtwert für das Neubaugebiet dem geforderten Kaufpreis entspricht.
Hmm - dass mich niemand zwingt, ein Grundstück zu kaufen, und dass die Stadt nicht blöd ist, weiss ich auch schon....!
Ich hatte mehr auf fundierte Tips gehofft anstatt auf Polemik.
Carsten
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Antwort war schon ernst gemeint.
Der Ton in meiner Antwort rührt daher, dass ich die Fragestellung für ziemlich naiv halte.
Ich hätte allerdings auch ziemlich kurz und knapp wie folgt antworten können:
Es gibt keine Möglichkeit, die Stadt zu einem Verkauf zum Bodenrichtwert zu zwingen.
Tipps in dieser Richtung wirst Du daher auch nicht bekommen können.
Im Übrigen wird der Bodenrichtwert nach der nächsten Neubewertung dem Kaufpreis entsprechen.
Die Logik für den Bodenrichtwert ist nämlich genau umgekehrt, wie Deine Ansicht. Der Bodenrichtwert entspricht dem durchschnittlichen Kaufpreis, nicht umgekehrt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
15 Antworten
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten