Städtebaulicher Vertrag oder Vereinbarung

7. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Scheppkalle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Städtebaulicher Vertrag oder Vereinbarung

Guten Tag,
an einem Grundstück (Privat) verläuft ein Graben (Stadteigentum) über welchen der Eigentümer des Privatgrundstückes eine kleine Brücke errichtet hat (vor 1990).
Diese Brücke entspricht nicht der Norm und müsste mit hohen Aufwand saniert oder abgerissen werden. Um dem Grundstückseigentümer die Überfahrt weiterhin zu ermöglichen, möchte die Stadt einen städtebaulichen Vertrag oder Vereinbarung eingehen.

Welche der Varianten ist Richtig.

Der Vertrag oder die Vereinbarung werden geschlossen um die Verkehrssicherungspflicht an den Grundstückseigentümer zu übergeben, die Brücke dient keinem öffentlichen Interesse.

Verbaut?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124225 Beiträge, 40339x hilfreich)

Zitat (von Scheppkalle):
Welche der Varianten ist Richtig.

Da müsste man dann die Varianten auch mal kennen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1968 Beiträge, 413x hilfreich)

Wie das genannt wird, ist vollkommen egal. Es kommt auf den Inhalt an.

Sei froh, dass die Stadt sich überhaupt darauf einlässt. Normal wäre die Forderung nach einem Rückbau.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7920 Beiträge, 1629x hilfreich)

Beide Varianten dienen dazu, die Brücke als Bau zu legalisieren. Ich halte eine Vereinbarung für ausreichend.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48397 Beiträge, 17073x hilfreich)

Zitat:
Ich halte eine Vereinbarung für ausreichend.


Und was ist der Unterschied zwischen einer Vereinbarung und einem städtebaulichen Vertrag?
Nach meiner Auffassugn handelt es sich um einen städtbaulichen Vertrag, wenn eine Vereinbarung mit den o.g. Zielen abgeschlossen wird.

0x Hilfreiche Antwort

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