Stahlwandpool & Sichtschutz

29. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Daniel_Schmidt1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stahlwandpool & Sichtschutz

Hallo,
zuerst schildere ich mal die Ausgangslage.
Wir wohnen in einem Einfamilienhaus(Eigentum) mit Garten jetzt möchten wir gerne einen Stahlwandpool aufstellen, bzw teileinlassen.
Die Maße des Pools sind 4,70 x 3,00 x 1,20 Meter.
Muss ich einen bestimmten Abstand zum angrenzenden Grundstück einhalten?

Unser Grundstück ist duch ein Maschendrahtzaun vom Nachbarn getrennt.
Kann ich an diesen einen Sichtschutz am Zaun befestigen der die Höhe des Zaunes nicht überschreitet?
Oder muss ich Ihm freie Sicht auf unser Grundstück gewähren?

Vielen Dank schonmal für die Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Daniel

P.S Das ganze ist in Hessen




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128760 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat (von Daniel_Schmidt1984):
Unser Grundstück ist duch ein Maschendrahtzaun vom Nachbarn getrennt.

Und der Maschendrahtzaun gehört wem?



Zitat (von Daniel_Schmidt1984):
Oder muss ich Ihm freie Sicht auf unser Grundstück gewähren?

Das hängt davon ab, was genau für das Grundstück gilt. Oft gibt es ja Bebauungspläne.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39649 Beiträge, 6497x hilfreich)

Man sollte sich mit der örtlichen Behörde ins Benehmen setzen.
Zu Grundstücksgrenzen, Einfriedungen, Sichtschutz usw. gibt es örtliche Bestimmungen.
Evtl. auch zur Erlaubnis, überhaupt einen Pool dorthin zu bauen.

zb. das Hessische Nachbarrechtsgesetz, dazu die örtlichen Auflagen und Satzungen,

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13027 Beiträge, 4680x hilfreich)

hessische-bauordnung als pdf

§ 6 Abstandsflächen und Abstände

§ 63 Baugenehmigungsfreie Vorhaben

Anlage zu § 63 Punkt 6.6

Wasserbecken bis 100 m3 Rauminhalt und 2 m Tiefe, bei einer Tiefe von mehr als
1,50 m bis 2 m unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 3,


-- Editiert von spatenklopper am 30.04.2020 12:08

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13027 Beiträge, 4680x hilfreich)

Zitat (von Daniel_Schmidt1984):
mit Garten jetzt möchten wir gerne einen Stahlwandpool aufstellen, bzw teileinlassen.
Muss ich einen bestimmten Abstand zum angrenzenden Grundstück einhalten?


Beim Aufstellen wären es 3 Meter Abstand, beim (teil-) einlassen,je nach Höhe die noch rausguckt, ist kein Abstand einzuhalten.

Zitat:
Die Maße des Pools sind 4,70 x 3,00 x 1,20 Meter.


Oval oder 8 Form?

Oval muss sowieso eingelassen werden, da Du da an den Seitenwänden Stützmauern brauchst, eine 8 Form könnte theoretisch frei stehend aufgebaut werden.
Ich empfehle Dir aber dringend, den Pool entweder komplett, oder mindestens zu 3/4 mit entsprechender Umrandung einzulassen und zu allen Seiten (Grenzen) einen Abstand von mindestens rund 80 cm einzuhalten.
Das macht die spätere Pflege und Reinigung um einiges einfacher.

P.s.
Wenn Du noch wählen kannst, nimm ein Oval, da ist es bedeutend einfacher eine optimale Durchströmung im Becken hinzubekommen als bei einer 8.
Bedeutet Du hast keine "toten" Ecken, in denen das Wasser steht.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39649 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von Daniel_Schmidt1984):
Kann ich an diesen einen Sichtschutz am Zaun befestigen der die Höhe des Zaunes nicht überschreitet? Oder muss ich Ihm freie Sicht auf unser Grundstück gewähren?
Am Maschendrahtzaun einen Sichtschutz befestigen?
Wie hoch ist denn der Zaun und wem gehört er?

Wie isses also mit Sichtschutz auf Oval oder 8 Form?
Das sagt die LBO nicht.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39649 Beiträge, 6497x hilfreich)

Zitat (von Daniel_Schmidt1984):
Kann ich an diesen einen Sichtschutz am Zaun befestigen der die Höhe des Zaunes nicht überschreitet? Oder muss ich Ihm freie Sicht auf unser Grundstück gewähren?
Am Maschendrahtzaun einen Sichtschutz befestigen?
Wie hoch ist denn der Zaun und wem gehört er?

Sichtschutz auf Oval oder 8 Form?
Das sagt die LBO nicht.

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#7
 Von 
Daniel_Schmidt1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank schonmal für die ganzen Antworten.

Der Pool wird eine Achtform haben und soll in jedem Fall eingelassen werden.

Der Zaun wem der gehört ist leider so nicht bekannt da der Nachbar nur zu miete dort lebt und das Haus mal verkauft wurde also so ist das nicht bekannt wem der gehört.

Der Zaun hat eine Höhe von ca. 1,80 Meter.

Viele Grüße Daniel Schmidt

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128760 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat (von Daniel_Schmidt1984):
Der Zaun wem der gehört ist leider so nicht bekannt

Zumindest ist bekannt, das er nicht Dir gehört. Also Finger davon lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Daniel_Schmidt1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mhh na das haus von uns würde auch mal gekauft und da stand der Zaun halt schon

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#10
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1896 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zumindest ist bekannt, das er nicht Dir gehört. Also Finger davon lassen.
Kann man dann eigentlich einen zweiten Zaun davor setzen? Auf dem eigenen Grundstück selbstverständlich.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39649 Beiträge, 6497x hilfreich)

Dann einige dich doch bitte mit deinem Nachbarn übern Gartenzaun.

Es ist aber keine baurechtliche Frage.

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