Mein Nachbar, hat neben uns eine Doppelgarage gebaut und vier Stellplätze angelegt.Die Zufahrt und die Stellplätze selber, sind nur mit Splitt abgedeckt. Nun haben wir immer den Splitt vor unserer Garage und Hauseingang liegen. es ist auch schon zweimal vorgekommen, das wir Splitt unter unserer Eingangstüre hatten.Kann ich verlangen, das er die Zufahrt befestigt?
-----------------
"Bob"
Stellplätze
10. Juni 2004
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juni 2004 | 10:18
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 3x hilfreich)
Stellplätze
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Juni 2004 | 10:33
Von
Status: Lehrling (1131 Beiträge, 273x hilfreich)
Das kommt auf die örtlichen Verhältnisse an.
Auch mit Splitt ist eine Zufahrt "befestigt" aber natürlich nicht "versiegelt". Da wir heute aufgrund des Naturschutzes eher für eine Entsiegelung als für eine Versiegelung sind und es üblich ist, daß geteerte oder betonierte Zufahrten wieder aufgerissen werden, wird dieses Verlangen wohl so nicht funktionieren.
Wolfgang
-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
#2
Antwort vom 10. Juni 2004 | 10:43
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 3x hilfreich)
Wer kommt denn für die Kosten auf, die durch den losen Splitt entstehen. Bei uns sind schon drei tiefe Kratzer im Hausflur, weil sich Splitt unter der Eingangstüre gesetzt hatte.
-----------------
"Bob"
Und jetzt?
Schon
277.623
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten