Liebe Forumteilnehmer, ich hatte den komplexen Sachverhalt unter "WEG Stellplatz Widersprüche Grundbuch-Baurecht" zusammengefasst. Eine Antwort hat mich hierzu leider jedoch nicht erreicht.
Vielleicht war es ja auch einfach zu viel zum Lesen. Ich versuche es daher noch einmal um kürzer auf den Kackpunkt zu kommen.
Aus der Teilungserklärung geht hervor, dass sich auf dem Grundstück das Wohnhaus mit 10 Wohnungen und Nebenräumen, sowie 6 Garagen und 4 Autoabstellplätze befinden. Bezüglich der 4 Autoabstellplätze, wird den jeweiligen Wohnungseigentümern ein Nutzungsrecht unter Ausschluss der Bildung von Sondereigentum zugewiesen. Darin werden jedem Eigentümer verbindliche Rechte zugesichert. Im Wortlaut:
„Die Miteigentümer können über ihr Nutzungsrecht an den Ihrer Wohnung zugeordneten Abstellplätzen ebenso verfügen, als ob sie Miteigentümer sind, denen eine Garage in Sondereigentum zugeordnet ist.“
Und genau um diese Ausübung der Verfügbarkeit geht es. Die Pläne des Grundbuchs wurden offensichtlich, aus welchen Gründen auch immer, hinsichtlich der Stellplatzflächen abgeändert.
Die Ausfertigungen der Abgeschlossenheitsbescheinigung mit den dazugehörigen Planteilen die einen Nachweis für die Zuordnung der Autoabstellplätze zu den Wohnungen beinhalten differieren hierbei erheblich. Die beim städtischen Bauamt verwahrte unveränderte Plankopie zeigt hierbei sämtliche Autoabstellplätze im Hof des Anwesens.
Die Fläche auf der ich mein Fahrzeug abstellen soll ist baurechtlich nicht genehmigungsfähig, und es existiert hierzu bereits eine abgelehnte Bauvoranfrage zu der grundbuchmäßigen Anordnung meines Stellplatzes.
Die Stellfläche auf der mein Fahrzeug bisher abgestellt ist, steht im Einklang mit der durch die Stadt erteilte Baugenehmigung bzw. Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Das Bestreben einiger Miteigentümer geht jedoch in die Richtung mir die Nutzung dieser „rechtswidrigen Abstellfläche“ zu untersagen, da Sie nicht mit der Grundbuchsituation im Einklang steht.
Es gilt hier die Argumentation: Parken entweder da wo es das Grundbuch ausweist, was ja nachweislich nicht möglich ist, oder dann halt gar nicht... und dann gibt es halt keinen 4. Abstellplatz!!... Sie hatten dann halt Pech gehabt!!!
Durch einen solchen Verzicht auf Ausübung eines mir zustehenden Nutzungsrechtes an einem Kfz-Abstellplatz wäre ich als einziger Miteigentümer der WEG unangemessen benachteiligt.
Ich denke, dass dies sicher nicht mit den Grundsatzvorgaben und Willen der Teilungserklärung vereinbar sein kann.
Ich hatte der WEG vorgeschlagen mir bis auf Weiteres eine andere nutzbare Kfz-Stellplatzfläche zur Verfügung stellen, da ich in dieser Hinsicht gerne zu jedem möglichen Kompromiss bereit bin.
Dies wird aber von dem wortführenden Teil der Eigentümergemeinschaft mit Nachdruck abgelehnt.
Letztlich erwarte ich von der Eigentümergemeinschaft ja auch nicht mehr, als das was jedem anderen Miteigentümer nutzbar zur Verfügung steht.
Von daher wiederhole ich einfach noch einmal meine Fragen aus der „ausführlichen Zusammenfassung“:
- Kann mir die Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung die Nutzung eines zugesicherten Rechtes aus der Teilungserklärung überhaupt untersagen? (Widerspruch zur Teilungserklärung)
- Ist es letztlich nicht die Aufgabe der Eigentümergemeinschaft dafür zu sorgen, dass die Vorgaben aus der Teilungserklärung umzusetzen sind, bzw. auch in einem baurechtlichem Einklang stehen?
- Hat jemand eine Idee, wie man mit den ablehnenden Miteigentümern vielleicht dennoch zu einem für alle Seiten tragbaren Kompromiss gelangen könnte?
Stellplatz Widersprüche Baurecht Grundbuch - 2.Versuch
Ist ja wirklich recht kompliziert dein Thread. Hatte den vorherigen auch gelesen (ganz) konnte mich aber zu keiner Antwort durchringen (nicht böse sein).
Ich denke, dass der Verkäufer deiner Wohnung für den korrekten Eintrag im Grundbuch zuständig ist. Du hast die Whg. im guten Glauben gekauft, nachdem du die Teilungserklärung gelesen hast, nach der dir ein bestimmter Stellplatz zur Verfügung steht. Dass jetzt die Eigentümergemeinschaft sagt, dass du halt Pech gehabt hast, weil dein Stellplatz nicht da ist - da machen die es sich ein wenig einfach. Die Eigentümergemeinschaft muss Sorge dafür tragen, dass die Anzahl der Stellplatze vorhanden ist, wie auch in der Teilungserklärung vorgegeben - außer es existieren spätere Beschlüsse, dass man die Anzahl der Stellplätze verringert. Aber so geht das auch nicht. Als wir gebaut haben, wurde uns (bei einem Einfamilienhaus) vorgegeben, dass wir vier Stellplätze zu errichten hätten. Es wurde auch die genaue Lage auf dem Grundstück vorgegeben.
Wenn du keine Mehrheit unter den Eigentümern für dein Ansinnen findest/hast, dann bleibt dir wohl nur der Weg zum Gericht, um dies zu klären (so doof wie das auch ist).
Ich hoffe, dass ich deinen Thread so richtig verstanden habe und dir auch etwas helfen konnte.
Ist schon spät (für mich), denn ich muss morgen früh um 4 Uhr raus.
Gut's Nächtle!
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Hallo Astrid Helen, erst mal vielen Dank für die aufmunternden Worte, und sorry das ich mich erst so spät bedanke. War aber einige Tage weg und nicht erreichbar.
Die ganze Angelegenheit ist leider wirklich ziemlich verworren.
Da die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft wohl gegen mich gingen, bzw, wohl auch künfig gehen mein Ansinnen gehen werden, wird sich wohl wirklich nur noch eine Klärung durch Gerichtsbeschluss herbeiführen lassen.
Geänderte Beschlüsse hinsichtlich der Anzahl von Stellplätzen und Garagen sind so bisher nie gefaßt worden. Ich gehe also davon aus, dass die Vorgaben der Teilungserklärung dahingehend weiterhin eine Verpflichtung für die Eigentümergemeinschaft als Ganzes darstellen einen entsprechenden Zustand zu schaffen, der diesen Vorgaben entspricht.
Was die Vorbesitzerin der Wohnung betrifft, so denke ich wird es wenn überhaupt nur auf eine nachträgliche Kaufpreisminderung herasulaufen können, falls eine Nutzung gänzlich ausgeschlossen sein sollte.
Im übrigen bin ich zumindest froh, das ich bei all dem Ärger zum Glück eine Rechtsschutzversicherung habe.
Nachmals vielen Dank und ein schönes Wochenende
Und jetzt?
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