Hallo zusammen,
ich habe vor einem Jahr einen Stellplatz gekauft. Auf der Eigentümerversammlung wurde beschlossen, daß die Stellplätzte markiert werden sollen. Dies wurde jetzt gemacht, allerdings hat man die Stellplatze um ca. 1m verschmalert. Sie waren vorher nicht durch Linien markiert. Die gesamte stellfläche bestand aus 3m breiten Betonplatten. Auf jeder dieser Platten stand ein Fahrzeug (6 Stück). Auf der, durch die verschmamlerung, entstandenen Freifläche soll im Winter der Schnee geschoben werden. In der Teilungserklärung sind keine Maße für die Stellplätze eingezeichnet. Servohl aber für die Garagen. Da steht nämlich, daß die Außenwand 15m lang ist. Bei 6 Garagen macht das pro Garage eine Breite von 2,5m, was mich stuzig machte, da ja diese Bodenplatten 3m breit sind. Als ich die Außenwand der Garagen gemessen hatte kam ich auf 18m!!!
Als ich der Sach dann auf ned Grund ging, erfuhr ich, daß der ehemalige Eigentümer eine Garage + Stellplatzt, nachträglich gebaut hat. Diese wurden zwar in der Teilungserklärung eingezeichnet, jedoch wurden die Maße nicht angepasst.
Was kann ich, bzw. wir(die sechs Stellplatznutzer), da jetzt machen? Gibt es da sowas wie ein Gewohnheitsrecht, weil die Autos standen ja schon immer so, und so wurden die Stellplätze ja auch gekauft, mit der Voraussetztung, sie seien 3m breit.
Oder kann man wegen der falschen Zeichnung was machen?
Der Verwalter beruft sich auf die Berliner Parkplatzverornung, wonach ein Stellplatz mindestens 2m breit sein muß, was ja gegeben ist. Außerdem ist vor zwei Stellplätzen ein kleiner Weg, der in die Keller führt. Hätte man da nicht zwischen den betroffen Plätzen mehr Platz lassen müssen, damit die Mieter ohne Probleme zu Ihren Kellern kommen? So müssen Sie über die Rasenfläche gehen und können den gepflasterten Weg nicht nutzen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Stellplatz - kann man wegen der falschen Zeichnung was machen?
16. Januar 2007
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Frage vom 16. Januar 2007 | 04:29
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellplatz - kann man wegen der falschen Zeichnung was machen?
#1
Antwort vom 16. Januar 2007 | 08:27
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2937x hilfreich)
Hast du eine Wohnung inkl. Sondernutzungsrecht an einem gekennzeichnetem Parkplatz gekauft oder hast du nur einen Parkplatz "Gekauft"?
#2
Antwort vom 16. Januar 2007 | 08:43
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe zwar eine Wohnung gekauft, ist aber drei Jahre her. Den Stellplatz habe ich dann nachträglich gekauft.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Januar 2007 | 10:08
Von
Status: Schüler (455 Beiträge, 148x hilfreich)
Die Frage von sika0304 ist auf jeden Fall gut. Ich glaube mich nämlich zu erinnern, dass laut WEG-Rechtsprechung für Stellplätze im Freien kein eigenes Grundbuch zulässig ist. Ich denke deshalb auch, dass es sich hier nur um ein Sondernutzungsrecht handelt.
Gruss, JoKu
#4
Antwort vom 16. Januar 2007 | 23:02
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnellen Antworten.
Was bedeutet das jetzt aber für mich?
Muß ich das so hinnehmen?
Und jetzt?
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