Stellplatz nicht gebaut, >10 Jahre her

28. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Manno122
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stellplatz nicht gebaut, >10 Jahre her

Hallo, im Zuge der Grundsteuererklärung habe ich die Baugenehmigung eingesehen und festgestellt, daß eine Garage hätte gebaut werden müssen. Das ist nicht passiert, jetzt >10 Jahre her. Beschwert hatte sich nie jemand.

Frage, ist das nun verjährt? Oder was kann nun noch passieren?

Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Manno122):
Baugenehmigung eingesehen und festgestellt, daß eine Garage hätte gebaut werden müssen.
Nur weil man eine Baugenehmigung für etwas hat zwingt einen nicht dass man es tatsächlich baut.

U.U. kann man es gar nicht bauen.
Etwa:
Jemand holt eine Baugenehmigung ein weil er auf einem bestimmten Grundstück etwas Bestimmtes bauen möchte.
Kann aber nach Erhalt der Baugenehmigung das Grundstück gar nicht erwerben ...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119944 Beiträge, 39803x hilfreich)

Zitat (von Manno122):
und festgestellt, daß eine Garage hätte gebaut werden müssen.

Und wo genau kommt das "müssen" her?
Die Baugenehmigung regelt ja grundsätzlich erst mal nur das "dürfen" und das "wie".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Manno122
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure schnelle Antwort, AR377 und Harry!

Als Auflage steht in der Baugenehmigung drin, dass ein Stellplatz nach Plandarstellung zu schaffen ist, er muß bei Bezugsfertigkeit funktionsfähig zur Verfügung stehen.

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Stellplätze können ein Problem sein, sind aber nicht gleichbedeutend mit Garage.

Und wenn über 10 Jahre nichts mehr passiert ist, könnte man auf die Idee einer Verwirkung kommen (ich weiß, nur der Zeitablauf führt nicht dazu).
Aber eventuell gibt es irgendeine Äußerung der Behörde gegenüber jemandem, dass sie nach einer solch langen Zeitdauer nichts mehr machen. Das würde dann, im Zusammenspiel mit dem Zeitablauf und der Selbstbindung der Verwaltung wohl dazu führen, dass die Situation hingenommen werden müsste.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13729 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

wurde der Bau denn nicht vom Bauamt abgenommen?

Zitat:
Oder was kann nun noch passieren?
Da Schlimmste was imho passieren kann ist, dass noch eine Garage gebaut werden muss.
Wenn du der Bauherr warst könnte noch ein Ordnungsgeld hinzukommen.

Zitat:
Nur weil man eine Baugenehmigung für etwas hat zwingt einen nicht dass man es tatsächlich baut.
Erstens stimmt das so pauschal nicht, und zweitens passt es hier gar nicht.
Denn wenn man eine Baugenehmigung nutzt, dann geht das in der Regel nur komplett (einfach die Hälfte weglassen wäre beispielsweise nicht zulässig).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47582 Beiträge, 16824x hilfreich)

Gibt es nur keine Garage oder gibt es auch keinen Stellplatz, d.h. man kann kein Fahrzeug auf dem Grundstück abstellen?

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