Stillschweigende Grundstück Überlassung

13. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Domi73
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Stillschweigende Grundstück Überlassung

Hallo,
bei unseren Hauskauf vor mehr als drei Jahren wurden wir vom Nachbar angesprochen, ob es in Ordnung ist so lange wir es nicht brauchen, den Zaun den er ( 10 bis 20 cm ) auf unseren Grundstück aufgestellt hat weiterhin nutzen zu können. Wir haben dem zugestimmt so lange wir es nicht brauchen, sollte sich das ändern, müsste er spätestens dann seinen Zaun zurück bauen.
Mittlerweile stehen Büsche, Pflastersteine und ein drei Meter überdachter Carport direkt am Zaun und das alles ohne Absprache mit uns. Nun habe ich vom Gewohnheitsrecht gehört und stelle mir die Frage, ob hier auf Zeit gespielt wird, um ein eventuelles Gewohnheitsrecht zu erwirken für den Fall das wir unser Grundstück doch noch mal eines Tages nutzen möchten. Mittlerweile haben wir festgestellt, das es sich hier um gut 25 Quadratmeter handelt und nicht wie zu vor gesagt 10 bis 15 cm.
Die genaue Frage von mir, fällt das im Bereich eines Gewohnheitsrecht oder sollte ich schnell tätig werden ?
LG

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Domi73):
... den Zaun den er ( 10 bis 20 cm ) auf unseren Grundstück aufgestellt hat... das es sich hier um gut 25 Quadratmeter handelt und nicht wie zu vor gesagt 10 bis 15 cm.


Was denn nun?

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#2
 Von 
Domi73
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Aussage war vom Nachbarn und ist so hier weiter gegeben. Wir haben es vorher nie in Frage gestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Und wo kommen die 25 qm her? Bei 20 cm Überstand müsste der Zaun 125 m lang sein.

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#4
 Von 
Domi73
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, die Frage war, gibt es bei so etwas ein ( gewonheits Recht) Danke LG

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ok, dann beantworten wir halt nur die gestellte Frage: Nein, in Deutschland gibt es kein "Gewohnheitsrecht".



PS: kann dennoch passieren, das man den Teil des Grundstückes dauerhaft los wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Domi73
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie kann denn so etwas möglich sein, wozu gibt es dann Grenzsteine? Aber vielen Dank für die Information, dann werde ich ein Schreiben zur Sicherheit fertig machen. LG

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#7
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(926 Beiträge, 226x hilfreich)

Du solltest gleich einen Anwalt nehmen wenn er wirklich für das Carport dein Grundstück in Anspruch nimmt . Ist das Carport überhaupt vom Baurechstamt genehmigt? Und wenn ja, bezieht sich die Genemigung bestimmt nicht auf dein Grundstück. Um es vorweg zu nehmen...es wird nicht einfach die Hoheit über dein Grundstück wieder zu erlangen, ohne Anwalt schon gar nicht.
Wenn du jede Auseinandersetzung scheust, gibt es noch die Möglichkeit den Geländestreifen an ihn zu verkaufen...aber dazu kannst du nicht gezwungen werden.

Signatur:

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#8
 Von 
Domi73
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank. Mit den Antworten Weiss ich nun was zu tun ist. Lg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Domi73):
Wie kann denn so etwas möglich sein,

So
Zitat (von Domi73):
Wir haben dem zugestimmt



Wenn man gewisse Sachen (wie die offensichtliche & intensive Nutzung) zu lange duldet, dann können Rechte auch verwirkt sein.



Zitat (von Domi73):
wozu gibt es dann Grenzsteine?

Grenzsteine dienen der örtlichen Kennzeichnung von Grenzpunkten einer Flurstücksgrenze.
Können aber keine Nachbarn abhalten sich auszudehnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Domi73):
bei unseren Hauskauf vor mehr als drei Jahren wurden wir vom Nachbar angesprochen



Wann genau?



Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Domi73):
Hallo, die Frage war, gibt es bei so etwas ein ( gewonheits Recht) Danke LG
Nein.

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