Hallo,
bei unseren Hauskauf vor mehr als drei Jahren wurden wir vom Nachbar angesprochen, ob es in Ordnung ist so lange wir es nicht brauchen, den Zaun den er ( 10 bis 20 cm ) auf unseren Grundstück aufgestellt hat weiterhin nutzen zu können. Wir haben dem zugestimmt so lange wir es nicht brauchen, sollte sich das ändern, müsste er spätestens dann seinen Zaun zurück bauen.
Mittlerweile stehen Büsche, Pflastersteine und ein drei Meter überdachter Carport direkt am Zaun und das alles ohne Absprache mit uns. Nun habe ich vom Gewohnheitsrecht gehört und stelle mir die Frage, ob hier auf Zeit gespielt wird, um ein eventuelles Gewohnheitsrecht zu erwirken für den Fall das wir unser Grundstück doch noch mal eines Tages nutzen möchten. Mittlerweile haben wir festgestellt, das es sich hier um gut 25 Quadratmeter handelt und nicht wie zu vor gesagt 10 bis 15 cm.
Die genaue Frage von mir, fällt das im Bereich eines Gewohnheitsrecht oder sollte ich schnell tätig werden ?
LG
Stillschweigende Grundstück Überlassung
Verbaut?
Verbaut?
Zitat... den Zaun den er ( 10 bis 20 cm ) auf unseren Grundstück aufgestellt hat... das es sich hier um gut 25 Quadratmeter handelt und nicht wie zu vor gesagt 10 bis 15 cm. :
Was denn nun?
Die Aussage war vom Nachbarn und ist so hier weiter gegeben. Wir haben es vorher nie in Frage gestellt.
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Und wo kommen die 25 qm her? Bei 20 cm Überstand müsste der Zaun 125 m lang sein.
Hallo, die Frage war, gibt es bei so etwas ein ( gewonheits Recht) Danke LG
Ok, dann beantworten wir halt nur die gestellte Frage: Nein, in Deutschland gibt es kein "Gewohnheitsrecht".
PS: kann dennoch passieren, das man den Teil des Grundstückes dauerhaft los wird.
Wie kann denn so etwas möglich sein, wozu gibt es dann Grenzsteine? Aber vielen Dank für die Information, dann werde ich ein Schreiben zur Sicherheit fertig machen. LG
Du solltest gleich einen Anwalt nehmen wenn er wirklich für das Carport dein Grundstück in Anspruch nimmt . Ist das Carport überhaupt vom Baurechstamt genehmigt? Und wenn ja, bezieht sich die Genemigung bestimmt nicht auf dein Grundstück. Um es vorweg zu nehmen...es wird nicht einfach die Hoheit über dein Grundstück wieder zu erlangen, ohne Anwalt schon gar nicht.
Wenn du jede Auseinandersetzung scheust, gibt es noch die Möglichkeit den Geländestreifen an ihn zu verkaufen...aber dazu kannst du nicht gezwungen werden.
Vielen Dank. Mit den Antworten Weiss ich nun was zu tun ist. Lg
ZitatWie kann denn so etwas möglich sein, :
So
ZitatWir haben dem zugestimmt :
Wenn man gewisse Sachen (wie die offensichtliche & intensive Nutzung) zu lange duldet, dann können Rechte auch verwirkt sein.
Zitatwozu gibt es dann Grenzsteine? :
Grenzsteine dienen der örtlichen Kennzeichnung von Grenzpunkten einer Flurstücksgrenze.
Können aber keine Nachbarn abhalten sich auszudehnen.
Zitatbei unseren Hauskauf vor mehr als drei Jahren wurden wir vom Nachbar angesprochen :
Wann genau?
Nein.ZitatHallo, die Frage war, gibt es bei so etwas ein ( gewonheits Recht) Danke LG :
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