Strafrecht bei Nichtzahlung Hauskaufpreis?

10. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.06.2022 13:56:22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 12x hilfreich)
Strafrecht bei Nichtzahlung Hauskaufpreis?

Hallo.
Ich bin Verkäufer eines Hauses.
Kurz zum Sachverhalt:
Notarielle Urkunde erledig, keine Rücktrittsklausel für Käufer vereinbart, Auflassungsvormerkung erledigt. Käufer wohnt seit 1 Jahr im Haus, Kaufpreis war fällig 31.12.2010. Käufer hat Notarkosten und alles wie z.B. Grunderwerbssteuer bezahlt. Aber jetzt:
Käufer zahlt den vertraglich vereinbarten Kaufpreis nicht und ist nun seit 01.01.2011 in Verzug.
Neben meinen zivilrechtlichen Ansprüchen, kann ich den Käufer auch strafrechtlich verfolgen? Ist es öffentliches Recht, so dass ein Staatsanwalt auch tätig wird? Wenn er nachweislich seit 1 Jahr nichts unternommen hat, um seine Finanzierung hinzubekommen um per 31.12.2010 den Kaufpreis zahlen zu können.
Wie ist die Situation im Strafrecht?
Vielen Dank im voraus für Hinweise.


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18 Antworten
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#1
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)


Na ja,

der Nachweis dürfte kaum gelingen, dass sich der Käufer NICHT um eine Finanzierung gekümmert hat.

Man könnte an Betrug denken, aber das dürfte wohl nicht durchzufechten sein. Vorsatz wäre Tatbestandsvoraussetzung.

Außerdem hat Verkäufer - das muss auch gesagt werden - die derzeitige Situation mitverschuldet.

Denn den Besitzübergang sollte man tunlichst erst dann vollziehen, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.

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"MfG
Wohni"

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#2
 Von 
guest-12302.06.2022 13:56:22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja, ich verstehe das mit der Vorsicht der Nutzungsüberlassung. Aber auch dies hatte seine Begründung, worum es momentan nicht geht.
Also kann ich jederzeit aus Jux und Dollerei einen Notarvertrag abschließen und dann die Mitschuld an den Verkäufer zurückgeben und komme als Käufer, der etwas nicht zahlt, also "nur" mit dem zivilrechtlichen Schaden davon, indem ich sage: ätsch, ätsch, war alles nicht so ernst gemeint.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

Was steht denn bzgl. der Besitzübergabe im Kaufvertrag?





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#4
 Von 
guest-12302.06.2022 13:56:22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 12x hilfreich)

Vertraglich ist die Besitzübergabe per 01.12.2009. Dies haben wir aus Gründen veranlasst, auf die ich hier aber nicht besonders eingehen möchte (ist nichts Schlimmes, es ist halt so vereinbart). Ich habe rechtzeitig geräumt. Ab diesem Zeitpunkt trägt er (der Käufer) alle Abgaben (wie Steuern, Abfallentsorgung etc.) Hat er auch getan. Ein Nutzungs-Entgelt monatlich zahlt er seither (keine Miete !). Das Entgelt wird gem. Kaufvertragsvereinbarung auf den Kaufpreis oben draufgepackt. Also ich habe eigentlich eine Zwischenfinanzierung gemacht, worauf ich jetzt das Entgelt bezahle bzw. er durch sein Nutzungsentgelt. Er hatte innerhalb dieses Jahres nichts unternommen, um seine Finanzierung in die Wege zu leiten.

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#5
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

HAllo Gewitter

ohne alle Fakten zu kennen, kann dir niemand eine genaue Prognose geben.

Es käme ein Eingehungsbetrug in Frage. Aber der Nachweis wird schwer werden.
Was steht denn im Vertrag bei Nichterfüllung?

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#6
 Von 
guest-12302.06.2022 13:56:22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo.
Da stehen lediglich die üblichen zivilrechtlichen Angaben drin wie z.B. Unterwerfung gesamtschuldnerisch Zwangsvollstreckung, bankübliche Verzugszinsen usw. Das zivilrechtliche macht mir keinen Kummer, da kann ich zwangsvollstrecken und pfänden - er hat einen festen Job, der relativ "sicher" ist. Aber dieses "Nichts-Tun" und einfach nur hoffen, dass ich so naiv bin und er weiterhin für das wenige monatliche Entgelt wohnen bleiben dürfte, das möchte ich nicht so einfach hinnehmen.

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Das zivilrechtliche macht mir keinen Kummer, da kann ich zwangsvollstrecken und pfänden - er hat einen festen Job, der relativ "sicher" ist.



Genau das könnte sich aber durch eine Betrugsanzeige nachhaltig ändern.

Bei der Sachlage dürfte es sowieso ausgeschlossen sein, daß es zur Anklageerhebung kommt.

Es wäre klüger, sich auf den Zivilrechtsweg zu beschränken. Der ist ja durch die Unterwerfung hier sehr kurz.

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#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Lass dir deinen Anspruch titulieren und pfände das gute Gehalt einfach. Ob er sich gekümmert hat oder nicht kannst du kaum wissen, ist dir aber egal.

Stellt sich die Frage ob dein Vertrag so sinnvoll ist. Er sitzt drin und zahlt eine Entschädigung bis er finanziert hat.

Ist das billiger als die Miete für so ein Haus und gibt es keine Fristen bis zu der er zahlen muss, kann er bis zum St. Nimmerleinstag drin bleiben und die Entschädigung zahlen.

Kann sein das man dich aus getrickst hat :-)

Eine Straftat sehen ich nicht, da er nicht zahlen kann war gekannt, er muss finanzieren.

Uwe

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#9
 Von 
guest-12302.06.2022 13:56:22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 12x hilfreich)

Titulieren muss ich nicht, da bekomme ich gleich eine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar. Mit dieser kann ich Gehalt pfänden bis zur Freigrenze. Klar, das mache ich dann schon und bekomme monatlich mehr als das, was er nun monatlich als Entgelt zahlt. Frist zur Kaufpreiszahlung war im Kaufvertrag gesetzt per 31.12.2010.

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#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Frist zur Kaufpreiszahlung war im Kaufvertrag gesetzt per 31.12.2010.


Und die Konsequenz bei Nichtzahlung ist die "Miete". Ich würde den Vertrag mal genau lesen.

Das der Notar jetzt "vollstreckbare Ausfertigungen" ausstellt war mir neu. Sobald du vollstreckst wird der nie einen Kredit bekommen.

Versuch ihn loszuwerden.

Uwe





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#11
 Von 
guest-12311.02.2011 09:24:34
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8015 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Vertraglich ist die Besitzübergabe per 01.12.2009.#
Üblich ist, dass die Besitzübergabe Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises z.B. 1.12.2009 erfolgt .
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der KV so vom Notar abgefasst wurde, dass die Immo vor Zahlung des Kaufpreises übergeben wird.

Wenn der Verkäufer sich nicht an den Vertrag hält und den Käufer vorzeitig die Immo übergibt ist das sein Problem.

#Das der Notar jetzt "vollstreckbare Ausfertigungen" ausstellt war mir neu.#
Sofern sich die Parteien in dem KV der sofortigen ZV unterworfen haben, kann er eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen. Das ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden.

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#13
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Üblich ist Auflassungvormerkung, Geld an Notar, Übergabe, Geld an VK, Eintragung.

Hier wurde vorher Übergeben und eine "Miete vereinbart" bis zu Zahlung. Interessant wäre ob eine Endtermin für die Zahlung vereinbart wurde oder ob auch ewig diese Miete fließen kann.

Dann könnte man auch nichts vollstrecken da nichts fällig wäre. Den Vertrag würde ich gerne lesen.

Bei der Trickserei sieht das nach Abzocke aus, als nächstes kommt das Angebot des K gegen "Bakschisch" zurückzutreten.

Uwe

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#14
 Von 
guest-12311.02.2011 09:24:34
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest-12302.06.2022 13:56:22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo.
Erst einmal Danke für die zahlreichen Hinweise.

Es ist ein ganz normaler Standard-KV mit der Unterwerfung zur sofortigen Zwangsvollstreckung. Zusätzlich hat der Notar eine Klausel mit hineingepackt, dass ab Übergabe per 01.12.2009 monatlich ein Nutzungsentgelt zu zahlen ist (keine Miete !). Dieses Nutzungsentgelt dient lediglich dazu, meine Zwischenfinanzierungskosten abzudecken. Der K hat vertragsgemäß auch alles zu tragen, was an Kosten für ein Haus anfällt wie Versicherung, Strom, Wasser, Grundbesitzabgaben etc. Das Entgelt ist auch nicht auf den Kaufpreis anrechenbar, sondern wird auf den Kaufpreis draufgeschlagen. Da muss das Finanzamt sich dann damit rumärgern (es geht um die Grunderwerbssteuern, die der K auch schon gezahlt hat ebenso hat er die Notarkosten bezahlt, dann aber sich nicht weiter um die Finanzierung gekümmert). Es ist also alles so festgelegt, dass ich ab dem 01.01.2011 vollstrecken kann, ohne groß noch einen zusätzlichen Prozeß in die Wege leiten zu müssen. Der Kaufpreis war fällig per 31.12.2010. Das Nutzungsentgelt, was er ab dem Jan. 2011 immer noch monatlich zahlt, wird bei einer (hoffentlich baldigen) Kaufpreiszahlung bei meiner Aufstellung der Verzugszinsen berücksichtigt. Damit das Finanzamt mir hinterher nicht sagen kann, ich hätte Miete kassiert. Da müsste ich dann die Zinsen usw., in Anrechnung bringen. Ist also zunächst der unkompliziertere Weg mit dem Entgelt.
Der K hätte normalerweise ab Mitte des Jahres anfangen müssen, seine Finanzierung zu festigen. Dies war so vereinbart, weil er in einer Wiedereingliederungsmaßnahme war, zwar mit gutem Einkommen, aber nun einmal keine drei vollständigen Gehaltszettel nachweisen konnte. Und das verlangt nun einmal die Bank. Da es sich bei der Anstellung aber um einen Großkonzern handelt, der nicht Personal einfach feuert und er schon seit Jahren dort angestellt war, erschien mir das Risiko relativ gering. Ich habe zusätzlich durch meinen Finanzberater seine Vermögensverhältnisse (also ob Schufa-Einträge usw. bestehen) abchecken lassen. Der Finanzberater hat mir gesagt, es ist alles im Reinen und ich könne es riskieren. Es ist nicht leicht, als alleinstehende Frau ein Haus zu verkaufen. Viele hatten innerhalb meiner Zeit des Versuchs von Verkauf innerhalb 10 Monaten gemeint, mich mit dem Preis dermaßen drücken zu können, dass das mitunter schon Peinlichkeit war. So habe ich dann meine Preisvorstellung in etwa realisieren können und ging das Risiko ein. Klar bin ich mir bewußt, was ich einging, da sollte ich aber nicht als "Dummchen" hingestellt werden, sondern einfach nur als Mensch, der noch Glauben in ein Rechtssystem hat und jetzt einen Rat benötigt, wie am besten vorgegangen werden kann. Und ich bin auch nicht in einer Situation, dass ich mein neues Haus verkaufen müsste, wenn der K nicht den Kaufpreis zahlt. Ich will nur nicht, dass Leute, die auf Kosten Anderer schlampig sind, nicht so davon kommen. Es sind auch keine Mietnomaden, das Haus ist noch in normalem Zustand, wenn auch der Garten vernachlässigt wurde. Allerdings hat er z.B. keinen Wartungsvertrag für die Heizung abgeschlossen, wie ich ihm anriet. Es sind mehrere Kleinigkeiten, die darauf hindeuten, dass es so von ihm geplant war: Ein Haus kaufen und sich darauf zu verlassen, dass er für wenig Geld letztendlich das Haus "abstauben" kann.

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#16
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Was gibt denn der Verkäufer als Begründung an? Falls er sich bisher nicht freiwillig dazu geäußert hat, und du nicht selbst nachfragen willst, dann schalte einen Anwalt ein. Die Angelegenheit im Internet zu diskutieren bringt dich nicht weiter.

Steht im Kaufvertrag etwas zu den Zinsen auf den Kaufpreis, die der Käufer bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels zahlen muss?

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12302.06.2022 13:56:22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 12x hilfreich)

Doch, bisher hat mir die Darlegung des Sachverhaltes und mein Um-Rat-Fragen schon einiges gebracht.
Man bekommt Meinungen, Ansichten und Erfahrungen mitgeteilt, davon lebt ein Forum.
Und es regt an, über sein Vorhaben wie z.B. strafrechtliches Vorgehen nochmals nachzudenken und zu überlegen, ob das überhaupt etwas bringt.
Das mit den Verzugs-Zinsen und der Zwangsvollstreckung etc. ist schon klar. Der K ist einfach nicht rechtzeitig in die Gänge gekommen.
Momentan arbeitet mein Finanzberater an den verschiedenen Lösungen mit, die ich auch anbiete.
Nur, wenn ich merke, dass der K tatsächlich auf Konfrontation gehen will und eigentlich gar nicht interessiert ist, eine Lösung anzustreben, dann habe ich schnell den Daumen auf seinem Gehalt.
Dann ist eben diese Überlegung und auch die Ratsuche hier im Forum bzgl. der strafrechtlichen Seite.

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#18
 Von 
guest-12311.02.2011 13:32:11
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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