Hallo ihr,
Unser Haus, in dem ein Gewerbebetrieb betrieben wird, steht an einer Kreuzung von einer Bundes- mit einer Landesstrasse.
Es ist geplant, dass die Bundesstrasse um eine Abbiegespur erweitert werden soll. Vor unserem HAus ist eine Fußgängerampel, sowie der entsprechende Fußweg.
Zwischen Fußweg und unserem Haus befindet sich noch ein kleiner Grünstreifen,der ebenfalls zu unseren Grundstück gehört. Dieser Grünstreifen ist ca. 3 m breit,also ist unsere Hauswand reichlich 3 m vom Fußweg entfernt.
Meine Frage: Um die Strasse verbreitern zu können, müsste man den oben genannten Grünstreifen verkleinern. Dadurch würde die Strasse noch näher an unser Haus rücken. Gibt es einen Mindestabstand zwischen Strasse und Haus, der von dem Strassenbauamt eingehalten werden muss? Hab dazu leider nichts im Netz gefunden und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Mit freundlichen Grüßen
sterchen :-)
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Strassenbau- Mindestabstand zu Gebäuden
8. Dezember 2012
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Frage vom 8. Dezember 2012 | 12:55
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 45x hilfreich)
Strassenbau- Mindestabstand zu Gebäuden
Verbaut?
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2012 | 16:34
Von
Status: Schüler (429 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
Um die Strasse verbreitern zu können, müsste man den oben genannten Grünstreifen verkleinern.
Und der gehört Dir?
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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"
#2
Antwort vom 9. Dezember 2012 | 14:51
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 45x hilfreich)
Hallo,
ja, der gehört uns. Zwischen Fußweg und diesem Grünstreifen steht auch unser Zaun. Die müssten uns praktisch enteignen, damit die den Grünstreifen gebauen können.
Theoretisch können die ja den Frußweg direkt an unser Haus setzen, aber zwischen der Bundesstrasse und unserer Hauswand muss es doch so etwas wie einen vorgeschriebenen Mindestabstand geben, oder?
vlg
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