Einen schönen guten Tag,
Meine Frau und ich haben da eine kurze Frage.
Und zwar haben wir jetzt endlich unser Haus gebaut.
Wir haben ein Eckgrundstück und da wir fast die letzten waren die gebaut haben mussten wir unsere Grundstückshöhe dem Nachbargrundstück anpassen.
Da wir uns den Nachbarn angepasst haben mit der Höhe haben wir jetzt zur Straße ein Versatz von ca 80cm.
Jetzt zur Frage
Und zwar soll demnächst die Baustraße weg kommen und die richtige Straße kommen.
Aber da wir 80cm mit dem Haus tiefer zur Straße gehen mussten stellen wir uns jetzt die Frage wer muss jetzt dafür Sorge tragen das die staßenlast abgefangen wird?
Wir haben jetzt mit mehreren Leuten gesprochen und alle sagen was anderes.
Daher wollten wir mal eine neue Meinung dazu haben.
-- Editiert von User am 30. Dezember 2024 18:14
-- Editiert von User am 30. Dezember 2024 18:52
Straßenlast abfangen
30. Dezember 2024
Thema abonnieren
Frage vom 30. Dezember 2024 | 18:14
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Straßenlast abfangen
#1
Antwort vom 30. Dezember 2024 | 18:26
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 132x hilfreich)
Zitat :wer muss jetzt dafür Sorge tragen das die staßenlast abgefangen wird?
Du
§ 909 BGB:
Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche
Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.
#2
Antwort vom 30. Dezember 2024 | 21:14
Von
Status: Unbeschreiblich (129883 Beiträge, 41417x hilfreich)
Zitat :wer muss jetzt dafür Sorge tragen das die staßenlast abgefangen wird?
Es kommt halt darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Da ist dann auch die Landesbauordnung und das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes relevant, die geben aber in der Regel nur den groben Rahmen vor.
Entscheidend sind regelmäßig die regionalen Gesetze, Verordnungen wie z.B. Bau- und Nutzungsordnungen, Bebauungsplan etc. der Gemeinde und vertragliche Vereinbarungen die sich mit dem Grundstück und den Nachbargrundstücken beschäftigen (Kaufvertrag, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, …), Brandschutz und Lärmschutz können auch relevante Elemente sein.
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten sowie Hochwasserschutz können ebenfalls noch relevant sein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Baurecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 31. Dezember 2024 | 14:03
Von
Status: Student (2016 Beiträge, 1551x hilfreich)
Ihr solltet mit euren Maßnahmen auf jeden Fall warten, bis die Strasse endgültig fertig ist. Bei mir lag in einem benachbarten Baugebiet die endgültige Strasse 20 cm tiefer als die Baustrasse. Da mussten viele Garagenzufahrten neu gemacht werden...
#4
Antwort vom 31. Dezember 2024 | 15:25
Von
Status: Unbeschreiblich (50155 Beiträge, 17566x hilfreich)
Zitat :Es kommt halt darauf an, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Nur für die Frage, ob die Abgrabung erlaubt war.
Für die hier gestellte Frage gilt dagegen der § 909 BGB.
#5
Antwort vom 31. Dezember 2024 | 16:15
Von
Status: Bachelor (3511 Beiträge, 1359x hilfreich)
Zitat :Da wir uns den Nachbarn angepasst haben mit der Höhe haben wir jetzt zur Straße ein Versatz von ca 80cm.
Das könnte der Fehler gewesen sein... Hätten die Nachbarn auch nicht machen dürfen, bzw. wenn, dann eben mit Absicherung.
Aber wenn alle tiefergelegt haben, dann könnte man eventuell darauf hinwirken, dass die Straße, falls möglich, auch tiefer erstellt wird?
#6
Antwort vom 31. Dezember 2024 | 16:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Das könnte der Fehler gewesen sein... Hätten die Nachbarn auch nicht machen dürfen, bzw. wenn, dann eben mit Absicherung.
Aber wenn alle tiefergelegt haben, dann könnte man eventuell darauf hinwirken, dass die Straße, falls möglich, auch tiefer erstellt wird?
Das Problem bei der Sache mit dem tiefer gehen der Straße ist das auf der anderen Seite auch Häuser sind und daher die Straße nicht tiefer gehen kann ohne die einfahrten der Häuser noch steiler zu machen.
Laut aktuellem stand soll die neue Straße ca 10cm höher sein wie die Baustraße jetzt.
Unsere Einfahrt wäre davon nicht als so betroffen.
Nur die eine Seite vom Haus wäre das Problem da wir da dann ca 90cm zur fertigen Straße an unterschied hätten.
Und das auf einer Länge von gut 35 Metern und die müssten halt abgefangen werden.
Nur da kommt halt die Frage wer muss die Straßenlast abfangen wenn die neue Straße kommt.
#7
Antwort vom 31. Dezember 2024 | 16:48
Von
Status: Bachelor (3511 Beiträge, 1359x hilfreich)
Zitat :Nur da kommt halt die Frage wer muss die Straßenlast abfangen wenn die neue Straße kommt.
Der, der abgegraben hat und zwar auf seine Kosten.
Eventuell kann man ja bei der Straße umplanen, dass sie anders abgefangen wird, aber das ist nicht zwingend.
#8
Antwort vom 31. Dezember 2024 | 19:46
Von
Status: Unbeschreiblich (129883 Beiträge, 41417x hilfreich)
Zitat :Für die hier gestellte Frage gilt dagegen der § 909 BGB.
Nö.
Der kann gelten, da er aber abdingbar ist, müsste man noch die anderen Faktoren prüfen.
#9
Antwort vom 1. Januar 2025 | 16:52
Von
Status: Student (2016 Beiträge, 1551x hilfreich)
Zitat:Laut aktuellem stand soll die neue Straße ca 10cm höher sein wie die Baustraße jetzt.
Demnach habt ihr euch zwar höhenmäßig an den Nachbarn angepasst, aber nicht an die Straße.
Hättet ihr euch an die Höhe der Straße angepasst, dann hättet ihr eine Abstützung zum Nachbarn erstellen müssen, aber es gäbe kein Problem mit der Strasse.
Wie sieht denn die aktuelle Abstützung der Baustrasse aus? Kann man das nicht einfach erhöhen, sobald die Strasse fertig ausgebaut ist?
#10
Antwort vom 1. Januar 2025 | 17:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wie sieht denn die aktuelle Abstützung der Baustrasse aus? Kann man das nicht einfach erhöhen, sobald die Strasse fertig ausgebaut ist?
Also wir mussten tiefer gehen sonst hätten wir unsere Garage nicht setzten können.
Und die baustraße ist im Moment auch nicht wirklich abgefangen da liegt noch halb hoch Erde vor was nicht abgetragen wurde.
Aber das soll eigentlich dieses Jahr weichen.
Aber solange wie die Straße noch nicht angefangen wurde wollten wir noch nichts machen
#11
Antwort vom 2. Januar 2025 | 10:05
Von
Status: Student (2016 Beiträge, 1551x hilfreich)
Unabhängig von der Kostenfrage ein paar Tipps aufgrund der Erfahrung mit einem benachbarten Baugebiet:
- verschafft euch frühzeitig den Überblick, wie die Strasse endgültig aussehen wird, und wo genau eure Grenze verläuft. Eine Baustrasse ist in der Regel ohne Gehweg, die endgültige Strasse wird vermutlich breiter sein als die Baustrasse.
- sorgt dafür, das bei Starkregen kein Wasser von der Strasse auf euer Grundstück und ins Haus fließen kann.
#12
Antwort vom 2. Januar 2025 | 11:41
Von
Status: Praktikant (773 Beiträge, 136x hilfreich)
Zitat :Und die baustraße ist im Moment auch nicht wirklich abgefangen da liegt noch halb hoch Erde vor was nicht abgetragen wurde.
Da kann man für euch nur hoffen das "die halb hoch Erde" zum Abfangen dern Baustrasse (und der dort fahrenden LKWs) ausreicht. Denn ihr dürft aus meiner Sicht auch nich einfach 80cm neben der Baustrasse abgraben... da hättet ihr auch schon abstützen müssen.
Natürlich KANN die Stadt/Gemeinde die spätere Strasse mit bewährten L-Steinen oder anderen Möglichkeiten so bauen, das sie damit eure Abgrabung von 80cm zur ursprünglichen Geländehöhe abfängt. Das ist bei 35m Länge aber gar nicht mal so billig (ein Nachbar hat für 24m bewehrte Mauerscheiben inkl. setzen mal eben 10.000 Euro hingeleg). Nebenbei braucht man ggfs. noch eine Absturzsicherung zwischen eurem Grundstück und dem öffentlichen Bürgersteig / Strasse.
Ich kann euch nur dringend raten ganz schnell und vor allem LIEB mit der Gemeinde / Stadt zu sprechen, was die Planen und ob eure Abgrabung ein Problem ist. Rechnen würde ich auf jeden Fall mit einer Kostenbeteiligung - denn ihr habt das Problem verursacht. Aber vielleicht habt ihr ja Glück. Ansonsten legt mal 15.000 - 20.000 Euro zur Seite... sicher ist sicher. Besser haben als brauchen.
Vielleicht könnt ihr ihr aber auch eine Böschung (1-2 Meter breit) entlang der Grenze anlegen. Das ist in der Regel preiswerter.
Es gibt mit Sicherheit amtliche Lagepläne vom Baugebiet (und den Geländehöhen) wo eure Abgrabung während der Bauphase gut dokumentiert ist. Also aussitzen würde ich das nicht... ich hab in einer ähnlichen Umgebung gebaut und hab mich den Örtlichekeiten deshalb so gut es ging angepasst um diese Probleme (und die hohen Kosten) zu vermeiden. Das bedeutet aber auch, das mein Garten eine andere Höhe als die Garage oder das Haus hat. Ist trotzdem sehr schön geworden
-- Editiert von User am 2. Januar 2025 11:43
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.380
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.