Hallo,
wer kann helfen? Es handelt sich um ein Grundstück in Privateigentum, durch das bereits zu DDR-Zeiten eine Straße durchführte. Wurde also geduldet.
Jetzt soll der Ort erschlossen werden und Wasser- sowie Abwasserleitungen unter dieser Straße durch das Privatgrundstück durchgeführt werden.
Hat die Gemeinde das Recht, die Erschließung einfach so vorzunehmen, obwohl ich meine Einwende erhoben habe? Oder muß die Gemeinde mir das Grundstück abkaufen, wenn ich es zum Verkauf anbiete? Ein Leitungsrecht o. ä. ist im Grundbuch nicht eingetragen.
Die Verantwortung möchte ich nicht übernehmen, falls es z. B. einmal zu einem Rohrbruch kommt.
Vielen Dank
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"von Wäbberle"
Straße durch Grundstück
Verbaut?
Verbaut?
Hallo Wäbberle,
das hört sich nach der klassischen Enteignung an. Im Grundgesetz Art. 14 (3) ist sie zum Wohl der Gemeinschaft zulässig, wenn sie durch ein Gesetz erfolgt, das auch die Entschädigung regelt. Die ausreichend Erschließung des Ortes mit Versorgungsleitungen dient zweifellos dem "Wohl der Gemeinschaft".
Neben zahlreiche andere Enteignungsgesetzen ermächtigt vor allem das Baugesetzbuch die Enteignungsbehörden, Grundeigentum zu belasten. Die Zulässigkeit wird in den §§ 85-92 BauGB
, die Entschädigung in §§ 93-103 BauGB
geregelt.
Nach § 92 (1) BauGB
darf ein Grundstück "nur in dem Umfang enteignet werden, in dem dies zur Verwirklichung des Enteignungszwecks erfordlich ist." Bei Versorgungsleitungen reicht also die Bestellung einer Leitungsdienstbarkeit in Abteilung III des Grundbuchs aus.
Vor der Enteignung muss in einem Planfeststellungsverfahren die Zulässigkeit geprüft werden. Ihre Bedenken können Sie vor allem im Rahmen der Bürgerbeteiligung bei der vorgelagerten Bauleitplanung geltend machen. Oft werden Interessengemeinschaften gebildet, um mehr Gewicht bei der Planung zu bekommen. In jedem Fall bietet es sich an, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Ist die Dienstbarkeit doch zwangsweise bestellt, müssen Sie nur den "Eingriff" dulden, für Schäden durch Rohrbrüche haften Sie nicht.
Freundliche Grüsse
Vielen Dank für Ihren Beitrag!
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"von Wäbberle"
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