Zwei Straßen in unserem Dorf sollen neu ausgebaut werden. Die erste Straße führt quer durchs Dorf und wird als Haupterschließungsstrasse geführt. Unsere Straße verbindet eine Hauptverkehrsstraße (Landesstrasse) mit dieser Haupterschließungsstrasse im Dorf. Unsere Straße wird in der Stadtverwaltung als Anliegerstraße angesehen, obwohl sie nicht durch ein solches Schild oder anderweitig gekennzeichnet ist. Die Strasse ist zum jetzigen Zeitpunkt in einem sehr schlechten Zustand, wird aber trotzdem sehr rege bewahren (nicht von den Anwohner). Sie wird als Verbindung ins oder aus dem Dorf genutzt. Wenn Sie saniert ist, wird daraus sicherlich eine Rennstrecke und noch mehr befahren.
Bei der Sanierung geht es natürlich um die Ausbaukosten die von der Stadt auf den Bürger umgelegt werden:
Für eine Anliegerstrasse werden wir mit 65 Prozent zur Kasse gebeten.
Auszug aus Satzung: Straßen, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder durch private Zuwegung mit ihnen verbunden sind (Anliegerstrasse).
Für diese Dorfdurchgangsstrasse (Haupterschließungsstrasse) werden nur 35 Prozent berechnet.
Es gibt für beide Varianten keine Fördermittel für die Stadt, da kann man sich an einer Hand abzählen, was die Stadt bevorzugen wird.
Auszug aus Satzung: Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen sind (Haupterschließungsstrasse).
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass wir auch nur diese 35 % zu tragen haben?
Wer kann helfen? Jeder Tipp lohnt sich. Danke
Straßenausbaukosten
Verbaut?
Verbaut?
Wenn tatsächlich die Straße zu einem großen Anteil auch von Nichtanliegern genutzt wird, ist es keine Anliegerstraße. Ob Schilder da sind oder nicht, dürfte m. E. keine Rolle spielen.
Evtl. hilft eine privat durchgeführte "Verkehrszählung", die dann der Stadt präsentiert wird. Wenn sich dabei nämlich herausstellen würde, dass die Straße nicht der Definition der Anliegerstraße gerecht wird, dürften die 65% zumindest zweifelhaft sein.
Man sollte vorab evtl. abklären, warum die Straße, wo sie doch Verbindung zwischen der Landesstraße und der Erschließungsstraße ist und von vielen anderen benutzt wird, als Anliegerstraße angesehen wird, bzw. wie eine Anliegerstraße definiert wird. Dazu müsste sich die Stadt genau äußern können...
Da hilft nur, die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des betreffenden Bundeslandes zu diesem Problem - möglichst zu einer Satzungsregelung, die im Wortlaut übereinstimmt - nachzulesen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen