Strom-, Telefon- und Wasserleitungen zu neuem Nachbarn durch unser Haus- wie lange muss ich dulden

12. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
drholzchirurg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)
Strom-, Telefon- und Wasserleitungen zu neuem Nachbarn durch unser Haus- wie lange muss ich dulden

Hallo
Wir sind Eigentümer eines Hauses, das ehemals ein einziger Bauernhof war. Der Vorbesitzer hatte 2 Ställe umgebaut, Strom-, Wasser- und Telefon Leitungen durch das Haupthaus geführt und vermietet, eines davon an uns. Später haben wir das Haupthaus gekauft und der Besitz wurde getrennt, er ist in eines seiner Miethäuser gezogen, das andere hat er vermietet. Wir hatten mit ihm vereinbart, dass innerhalb von 2 Jahren eigene Anschlüsse verlegt werden sollen, damit beide Parteien getrennte Anschlüsse haben. Aus Gutmütigkeit haben wir es dann erst mal dabei gelassen, dass Strom, Wasser und Telefonleitung durch unser Haus führen. (Ein Strom und Wasserzähler ist in unserem Keller)
Leider hat er sich nicht daran gehalten und ist mittlerweile verstorben. Da es aber immer noch ehemalige Mieter mit Kindern gab, die Eigentumsverhältnisse aber noch nicht geklärt waren, haben wir die Versorgung durch unser Haus geduldet und weitergeführt.
Jetzt wurde sein Eigentum zwangsversteigert, an einen der langjährigen Mieter.
Ich habe ihm einen Brief geschrieben, dass ich die Weiterleitungen durch unser Haus nach 2 Monaten beenden möchte und auch mit einer gemeinsamen Nutzung des Abwasserkanals, der, da es ja einmal zusammengehörte, durch unser Grundstück führt, nicht einverstanden bin.
Meine Frage:
1. Ist das rechtens oder kann er verlangen, dass die Versorgung weitergeführt wird, ist ja schließlich viel billiger als eigene Anschlüsse zu bezahlen- und er ist immer schnell mit Anwalt zur Hand.
2. Kann ich verlangen, dass er einen eigenen Abwasserkanal durch sein eigenes Grundstück herstellt?
3. Gibt es Vorschriften für die Länge der Frist, in der wir die Weiterführung dulden müssen oder könnte ich die Leitungen sofort kappen?
Ich hatte ihn übrigens schon lange vor der Ersteigerung darauf hingewiesen, das wir trennen wollen und er weiß es genau, ist selbst aber noch nicht auf uns zugekommen, im Gegensatz zuu anderen Parteien, die mitgesteigert haben

Für Antworten, die für Klarheit sorgen, wäre ich sehr dankbar !

Grüße

Verbaut?

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7 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat:
Wir hatten mit ihm vereinbart,

Wie genau?
Welcher Wortlaut?

WIe ist der genaue zeitliche Ablauf gewesen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drholzchirurg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo
Erstmal: nett, dass Sie sich melden.

Nun ja, das ist schon ca 19 Jahre her.
Wir hatten das damals mündlich vereinbart, kurz vor dem Termin beim Notar.
Eigentlich wollten wir es in den Kaufvertrag miteinbringen, aber er wollte nicht, natürlich, war ja so viel billiger für ihn und wir waren zu jung und zu naiv.
Aber, wie gesagt, er ist verstorben.

Ich hatte ihn immer wieder an sein Versprechen erinnert, aber entweder hatte er kein Geld und kleine Kinder usw. usw...
Nach seinem Tod wurde sein Eigentum von einem Nachlassverwalter verwaltet, da sich die Erben nicht einigen konnten.
Seine Frau blieb in der einen Wohnung, der jetzige Besitzer in der anderen. Es gab keinen Eigentümer mehr.
Den Bewohnern zuliebe, die, da es keinen Eigentümer mehr gab, auch keine Miete mehr zahlten und auch keinen eigenen Anschluss beantragen konnten, haben wir die Sache mit Strom und Wasser einfach weiterlaufen lassen, im Nachhinein denke ich, ich hätte damals die Leitungen kappen sollen, aber das haben wir nicht übers Herz bekommen.

Jetzt allerdings, da es einen neuen Eigentümer gibt, möchte ich so schnell wie möglich trennen, ich bin schließlich kein Vermieter und fühle mich auch menschlich nicht mehr verpflichtet, weiterhin Strom und Wasserleitungen durch unser Haus zur Verfügung zu stellen.
Ich denke, der neue Eigentümer ist verpflichtet, sich einen eigenen Strom- Wasser- und Kanalanschluss zu organisieren.

Mir geht es um einen "angemessenen" Zeitraum, ich kann denen ja schließlich nicht einfach von heute auf morgen Strom und Wasser entziehen.

Sollte der neue Eigentümer wieder mit Ausreden kommen, von wegen kein Geld usw., möchte ich nach diesem Zeitraum die besagten Leitungen aus meinem Haus entfernen, und zwar knallhart und rücksichtslos.

Grüße

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Nach 19 Jahren Duldung könnte man davon ausgehen, das die Beseitigungsansprüche unter Umständen verjährt und/oder verwirkt sind.



Zitat:
Mir geht es um einen "angemessenen" Zeitraum, ich kann denen ja schließlich nicht einfach von heute auf morgen Strom und Wasser entziehen.

Da würde ich bei den örtlichen Versorgern anrufen und fragen wie lange es dauern würde, Strom- Wasser- und Kanalanschluss herzustellen.

3-6 Monate sollte man aber schon rechnen.



Zitat:
möchte ich nach diesem Zeitraum die besagten Leitungen aus meinem Haus entfernen, und zwar knallhart und rücksichtslos.

Kann man machen - muss man sich aber halt auch leisten können wenns schief geht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drholzchirurg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo
Hm, ich dachte eigentlich, die Duldung bezieht sich auf die PERSON, also den Vorbesitzer, schließlich hatte ich mit ihm ja diese Vereinbarung.
Es kann ja wohl niemand verlangen, dass ich für anderer Leute Strom- und Wasseranschluss verantwortlich bin, was wenn wir im Urlaub sind, etwas geht kaputt, soll ich etwa jedem meinen Schlüssel zur Verfügung stellen, mein Haus öffnen, mich um den Stromversorger, die Raten, das Ablesen kümmern, alles unentgeltlich- und was habe ich davon? Wenn was kaputt geht stehe ich alleine da und der Nachbar lacht sich ins Fäustchen? Bin ich etwa die Stadtwerke?
Das kann ich mir nicht vorstellen.

"Da würde ich bei den örtlichen Versorgern anrufen und fragen wie lange es dauern würde, Strom- Wasser- und Kanalanschluss herzustellen.
3-6 Monate sollte man aber schon rechnen.

Ok, werde ich tun, ist aber eigentlich nicht meine Aufgabe, sondern die des neuen Besitzers, denn ich habe ja meine Anschlüsse! 3- 6 Monate, das ist eine Aussage mit der ich was anfangen kann. Dachte allerdings das ginge schneller.
Ich hoffe, er wird das beantragen, was wenn nicht, kann ich ihn zwingen? Oder ist er nicht per Gesetz dazu verpflichtet? Sonst könnte sich ja ganz Deutschland einen einzigen Strom- und Wasseranschluss teilen und die Versorger schauen mit ihrer Grundgebühr in die Röhre.

Danke schon mal für die Antwort!


1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Hm, ich dachte eigentlich, die Duldung bezieht sich auf die PERSON, also den Vorbesitzer, schließlich hatte ich mit ihm ja diese Vereinbarung.
In der Regel ja.
Ob hier Besonderheiten vorliegen/irgendwas in Vergessenheit geraten ist kann man aus der Ferne halt nicht sagen.



Zitat:
Ok, werde ich tun, ist aber eigentlich nicht meine Aufgabe, sondern die des neuen Besitzers,

Nö, die angemessene Frist zu ermitteln dafür ist immer der zuständig der die Frist setzt.
Im übrigen würde ich die Frist per Einschreiben senden.



Zitat:
Ich hoffe, er wird das beantragen, was wenn nicht, kann ich ihn zwingen?

Selbstjustiz ist in Deutschalnd nicht gestattet, da wird man dann schon ein Gericht bemühen müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drholzchirurg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo

Ja natürlich, hatte auch keinen Moment an Selbstjustiz gedacht.
Erstmal danke für Ihre Ausführungen, habe mir nochmals Gedanken gemacht und glaube, ich habe mich selbst und auch Sie auf die falsche Fährte gebracht.
Lässt man die Vergangenheit außer acht besteht eigentlich folgende Situation:
Mein Nachbar hat das Objekt ersteigert mit dem Wissen, dass kein eigener Strom- und Wasseranschluss existiert.Das hat er selbst jedem erzählt und das stand wohl auch im Gutachten.
Mithin bin ich eigentlich nur irgendein Nachbar und nicht verantwortlich oder gezwungen, irgendjemandem meinen Anschluss zur Verfügung zu stellen. Er hat weder mein Haus, noch mein Grundstück noch meine Hausinstallation ersteigert und auch nicht meinen Strom- und Wasseranschluss.
Im Gegenteil, ich fürchte, ich könnte mich damit eventuell sogar strafbar machen, mal abgesehen von dem Risiko, dass ich auf Strom- und Wasserkosten sitzen bleiben würde.
Dazu kommt, dass mich mein Nachbar weder vor noch nach der Versteigerung aufgesucht hat, geschweige denn um irgendetwas gebeten hätte oder um eine Klärung bemüht gewesen wäre.
Und tatsächlich, wir sind nicht die Stadtwerke!
Wenn man ein Haus baut und hat noch keinen Anschluss hat kann man auch nicht hingehen und vom Nachbarn erwarten, dass der ihm seinen Anschluss zur Verfügung stellt- dazu gibt es Baustrom- und wenn, dann höchstens auf freiwilliger Basis.
Nun ist mir die Sache klar, werde zur Sicherheit aber nochmals den Direktor der Stadtwerke befragen, ein alter Fußball -Kollege.

Vielen Dank nochmal.

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