Stromleitung über unser Gartengrundstück

18. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.05.2022 12:39:48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromleitung über unser Gartengrundstück

Hallo ich habe eine Frage.
Auf unserem vorderen Grundstück steht ein Mast, von dem die Stromleitungen über unsere Einfahrt und Wiese hinweg, das rechte und linke Haus von dem Mast mit Strom versorgen. Da diese Leitung weit genug weg vom Haus ist und das vordere Wiesengrundstück nicht genutzt wird, war und ist das für uns kein Problem.
Diese Leitungsverhältnisse waren auch schon vor dem Kauf unseres Hauses vorhanden.
Die Stromleitung wurde dann weiter, von Haus zu Haus auf den Dächern der angrenzenden Häuser verlegt.
Da aber der Besitzer des Hauses rechtsseitig des Strommastes das alte Gebäude abreissen lässt, wurde seine Stromleitung vom Mast abgeklemmt. Jetzt ist aber eine Unterbrechung in der Kette der Leitungen und ein Haus, welches neben unseren kleinen zweiten Garten steht hat keinen Strom mehr.
Nun wurde von dem Ursprungsmast direkt quer über unseren Garten eine Leitung in Höhe von 6,5 m verlegt.
Laut Aussagen der Mitarbeiter, ist dieses nicht nur eine Übergangslösung bis nach dem Abriss, sondern soll so bleiben, da der neue Eigentümer eine Unterirdische Leitung erhält.
Unser eigenes Haus bezieht, schon seit dem wir es gekauft haben 2002, seinen Strom über eine unterirdische Leitung, welche nicht mit dem Mast verbunden ist.
Wir sind über dieses Vorgehen nicht informiert worden und hatten bis heute keinerlei Kentniss über diese Änderung.
Nun zu meiner Frage, darf der Stromversorge ohne jegliche Rücksprache in dieser geringen Höhe diese Leitung so verlegen ?
Vielen Dank im Voraus !

-- Editiert von H.R.Weber am 18.05.2022 11:53

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1738 Beiträge, 382x hilfreich)

Habe ich das soweit richtig verstanden, dass die Freileitung jetzt vom Mast aus nicht mehr zum jetzt abzubrechenen Haus sondern zum Nachbarhaus verläuft?
Damit würde sich an der derzeitigen Situation, außer der geringfügigen Änderung der Lage der Freileitung, nichts ändern. 6,50 m sind auch keine "geringe" Höhe.

Ich denke, dass das durch die Duldungspflicht nach § 12 NAV gedeckt ist und wegen der geringfügigen Änderung der Inanspruchnahme auch keine Unterrichtung nach § 12 Abs. 2 NAV erforderlich war.

Worin besteht denn das eigentliche "Problem"?

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#2
 Von 
guest-12327.05.2022 12:39:48
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem liegt darin, dass die Leitung jetzt direkt quer über unseren Gartenbereich verläuft in dem wir immer sitzen usw. Es ist störend und ich denke auch gesundheitlich nicht unerheblich wenn man direkt unter 6,5 m Stromleitung sitzt.
Wir dulden ja schon den Mast auf unserer vorderen Wiese, welcher nicht ganz ungefährlich ist. Letztes Jahr hat er oben Funken geschlagen und unsere Wiese hat kurzfristig gebrannt. Wir waren zuhause und konnten zusammen mit der Feuerwehr einen größeren Ausbruch verhindern.
Und ich finde es auch sehr bedenklich, wenn in einem Gesetz steht das der Eigentümer vor dieser Veränderung informiert werden soll und in unserem Fall, gar keine Information stattgefunden hat.
Deshalb frage ich mich, ob dieses Vorgehen rechtlich korrekt ist oder nicht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von H.R.Weber):
Nun zu meiner Frage, darf der Stromversorge ohne jegliche Rücksprache in dieser geringen Höhe diese Leitung so verlegen ?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Also erst mal die Fakten eruieren, welche Vorschriften für das spezielle Grundstück gelten.
Als erstes müsste man also mal schauen, was die Gesetze, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen besagen, die für das betreffende Grundstück und die Nachbargrundstücke gelten.

Also erst mal Akten wälzen, mal in den Kaufvertrag schauen, Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Bebauungsplan, örtliche Bausatzungen, …
Und Regelungen zu Natur- und Wasserschutzgebieten können auch noch relevant sein.


Wenn sich da nichts findet, würde man überlegen müssen, ob die 6,5 m bzw. die Leitungsführung in irgendeiner Art und Weise nicht zumutbar ist, für den Grundstücksbesitzer.



Zitat (von H.R.Weber):
Es ist störend und ich denke auch gesundheitlich nicht unerheblich wenn man direkt unter 6,5 m Stromleitung sitzt.

Zitat (von H.R.Weber):
Unser eigenes Haus bezieht, schon seit dem wir es gekauft haben 2002, seinen Strom über eine unterirdische Leitung

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1034 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von H.R.Weber):
Es ist störend und ich denke auch gesundheitlich nicht unerheblich wenn man direkt unter 6,5 m Stromleitung sitzt.

Zitat (von H.R.Weber):
Unser eigenes Haus bezieht, schon seit dem wir es gekauft haben 2002, seinen Strom über eine unterirdische Leitung

Finde den Widerspruch ...


Welchen Widerspruch?
Die erste Leitung ist oberirdisch und gefährlich, die zweite unterirdisch und ungefährlich

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Die erste Leitung ist oberirdisch und gefährlich

Und warum genau sollte eine Leitung die 6,5m entfernt ist, gefährlicher sein als die Leitungen die zahlreich in den Wänden liegen und eine Elektrosmogglocke im jedem Raum bilden? Von den ganzen Elektrogeräten, WLAN, Smartphone, ... mal abgesehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1738 Beiträge, 382x hilfreich)

Zitat (von H.R.Weber):
Das Problem liegt darin, dass die Leitung jetzt direkt quer über unseren Gartenbereich verläuft in dem wir immer sitzen usw. Es ist störend und ich denke auch gesundheitlich nicht unerheblich wenn man direkt unter 6,5 m Stromleitung sitzt.


Es geht also um das "separate" Gartengrundstück?
(Obwohl ich die "Gründe" nicht nachvollziehen kann.)

Sofern das Gartengrundstück keinen eigenen Anschluss hat, könntet Ihr gegen die "Überleitung" des Stroms vorgehen. Nur da das anscheinend schon seit mehr als 3 Jahren erfolgte, wenn auch mit anderer Trasse, dürfte die Ändereug zu Euren Lasten gehen.

Spätestens jetzt wäre der Gang zum RA angesagt oder halt schweigen.

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