Stützmauer - Wer muss zahlen?

2. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
frosti76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Stützmauer - Wer muss zahlen?

Hallo zusammen,
wir haben vor kurzem einen Kaufvertrag mit einem Bauunternehmen geschlossen. Als wir das erste mal auf die Baustelle kamen, war bereits die Baugrube ausgehoben. Dahinter war beim Ausbaggern, durch die Hanglage des Grundstücks, eine über 2 m hohe Stufe zum Nachbargrundstück entstanden (und zwar über eine länge von ca. 15m). Von dieser Stufe war aber niemals die Rede, uns wurden auch nie Querschnitte des Hauses mit Grundstück vorgelegt. Der Chef des Bauunternehmens sagte uns nun, wir sollten einfach eine Mauer aus Natursteinen vor die Stufe stellen, was aber schon allein aufgrund der statischen Umstände nicht möglich ist, irgendwie muss die Höhe ja abgestützt werden.
Jetzt steht das Haus schon (und zwar mit dem gesetzlichen Mindestabstand von 2,50 m zum Nachbargrundstück und somit auch der Kante) und dadurch ist das Errichten einer solchen Mauer natürlich noch aufwendiger (das Bauunternehmen wollte uns einen Kran zur Verfügung stellen, um die Steine über das Haus zu heben). In der Zwischenzeit ist jetzt schon das Fundament des Nachbarzauns auf einer Länge von etwa 4 m abgerutscht und es wir wohl auch noch mehr kommen. In unserem Kaufvertrag steht übrigens "ohne Außenanlagen".

Jetzt meine Frage:

1) Muss ich nun wirklich alleine für die Stützmauer aufkommen? Die ca. 7.000 - 10.000 Euro dafür hatte ich in unserer Finanzierung natürlich nicht berücksichtigt.

2) Ein befreundeter Bauingenieur hat mir geraten, dem Bauunternehmen vorzuschlagen, sie sollten die gesamte "Kante" mit einer verschalten Betonmauer abfangen, wobei ich für das Material aufkommen würde (entspräche so ca. 1500-2000 Euro). Was haltet Ihr davon?

3) Weiß jemand, wie es rechtlich aussieht. Der große Hang stellt ja auch eine Gefährdung für das Haus dar, muss ich dieses überhaupt so abnehmen.

4) Ein weiterer Bekannter, der Landschaftsgärtner ist, riet mir, die Mauer erst mal auf eigene Kosten zu errichten und dann bei der Abschlusszahlung einen Teil einzubehalten. Das ist aber keine so gute Idee, oder?

Für eure schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar, das Thema lässt mich nachts schon nicht mehr richtig schlafen! :(

Gruß
frosti76

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

*********befreundeter Bauingenieur hat mir geraten******** :???:

Üblicherweise wird ein Haus ja nicht so in den blauen Dunst hinein gebaut, sondern ein Architekt plant unter der bau- und planungsrechtlichen Aspekten das Haus und ein Tragwerksplaner/Statiker erstellt eine Statik, die natürlich auch die örtlichen gegebenheiten berücksichtigt.
Entweder muss das Haus in das abfallende Gelände hineingeplant werden, was dann bedeutet, dass das Gebäude zum Hang in das Gelände einschneidet oder das Gelände wird wie hier horizontal eingeebnet und es entsteht ein Geländesprung.
Dieser muss in jedem Fall gesichert werden. Die ersten Schäden sind offensichtlich schon eingetreten
*************** ...Fundament ........abgerutscht ... ***********
Diese Sicherung kann man statisch berechnen und wer so etwas ohne Hangsicherung herstellt handel grob fahrlässig!

Was sagen die Planer des Bauherren dazu. :augenroll:
Befreundete Bauingenieure und Landschaftsplaner mal außen vor!

JJ


-- Editiert von JollyJumper am 03.02.2009 00:30

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
frosti76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
danke erstmal für deine Antwort.

Ja, das mit den Planern ist so eine Sache. Die Dame, die uns zumeist betreut und auch schon mit auf der Baustelle war, hat ebenfalls gesagt, dass man da unbedingt was machen müsste. Aber wer ist "man".

Sie hat es ihrem Chef weitergeleitet, der aber weiterhin mit einer stoischen Ruhe an die Sache rangeht (er sieht das ganze nicht so schlimm und wohl erkennt er auch keine Gefahr). Ich glaube, dass er einfach nicht erkennt, dass 10.000 € für einen normalen Menschen viel Geld sind.

Für mich wäre einfach ein Tipp wichtig, wie ich an die Sache rangehen kann. Soll ich eine der oben genannten Taktiken anwenden? Bin ich ohne wenn und aber im Recht, muss ich einen Teil der Kosten tragen oder etwa noch alles bezahlen?
Wäre es besser, einen Anwalt hinzuzuziehen?

Ich möchte dem Bauunternehmen ja keine Zahlung anbieten, wenn ich es eigentlich gar nicht müsste.

Bitte um weitere Hilfe!

Gruß
frosti76

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

zulässiger seitlicher Grenzabstand 2,50 m? In welchem Bundesland wohnst du?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
frosti76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

In Ba-Wü, wieso?

Aber eine Antwort oder ein kleiner Tipp wären mir wichtiger.
Hat keiner Erfahrungen?

Gruß
frosti76

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Das lasst sich aus der Ferne leider nicht so sagen und im Grunde kann man nur einen RA empfehlen.
Dazu steht zu viel Geld im Raum und das sind nicht nur die Kosten der Hangsicherung!
Wiederherstellung des abgerutschten Zauns, abgerutschten Erdbereichs sind nur die geringsten Schäden.
Ggf. kann ein ev. weiter oben stehenden Gebäude Schaden nehmen durch den abrutschenden Hang, dann reden wir von Schäden bis mindestens hunderttausend Euro. Bei Personenschäden noch viel mehr....

Keiner kenn die vertraglichen Verknüpfungen zwischen Dir, den Planern und der Baufirma.

Szenario 1:
Deine Planer habe etwas geplant die Baufirma hat danach gebaut.
Dann liegt der Fehler bei den Planern. Die Hangsicherung hätte mitberücksichtigt werden müssen.
Die Baufirma hätte aber sinnvollerweise bei Zeiten Bedenken anmelden müssen.

Szenario 2:
Du hast quasi ein Stück Haus incl. zugehöriger Planung bei einem Generalunternehmer (hier die Baufirma) gekauft.
Errichtung auf auf Deinem Grundstück.
Fehler beim GU, weil die Planung hinsichtlich des Hanges Einbau des gebäudes in den Hang einfach zu berücksichtigen ist.

In jedem Fall solltest Du jetzt aber mal handeln, da ein geschädigter sich zunächst immer an den Bauherren, also an Dich halten wird!

JJ

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wenn der Planer und die Baufirma nur für Hausplan/-bau ohne "Außenanlage"
beauftragt wurden, muß der Bauherr für die Außenanlage (Stützmauer) zusätzlich beauftragen und bezahlen.

Man kauft kein Grundstück ohne vorher zu besichtigen !.
Wurde das Grundstück samt Planung und Fertigstellung auch von derselben Baufirma gekauft ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
frosti76
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
danke für die zahlreichen Beiträge.

Um nur einige Sachen klarzustellen:

1) natürlich haben wir das Grundstück vorher besichtigt (genauso wie wir die Baupläne studiert haben), ABER es war nicht für uns ersichtlich, dass eine so hohe Kante entstehen würde (wie gesagt, wir haben immer nur Querschnitte des Hauses auf einer ebenen Fläche zu sehen bekommen und diese sind auch Teil des Kaufvertrages).

2) Wir sind gar nicht der Bauherr, sondern das Bauunternehmen und wir kaufen laut Vertrag dem Unternehmer sozusagen eine Bauphase nach der anderen ab , also ja wir haben das Grundstück, die Planung und die Ausführung bei demselben Unternehmen "gekauft" (1. Zahlung: Grundstück; 2. Zahlung: Baugrube, 3. Zahlung: Keller mit Bodenplatte, usw.). Wenn also dann der Unternehmer Bauherr ist, muss er doch jetzt auch reagieren, bevor etwas Schlimmeres passiert und ich könnte mich theoretisch weigern, das Haus auf diesem Grundstück abzulehnen, oder?

Gerne weitere Anregungen!

Gruß frosti76

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

" natürlich haben wir das Grundstück vorher besichtigt (genauso wie wir die Baupläne studiert haben), "
Dann hast Du das alles akzeptiert. Es besteht kein Arglist o.ä. seitens des Verkäufers, das zum Schadenersatz führen könnte .
Die "Außeranlage" gehört eben weder zur Planung noch zum Kaufvertrag.
Sagst Du soch selbst: "wir kaufen eine Bauphase nach der anderen ab"
Und auch deshalb bist Du als Grundstückseigentümer der Bauherr.

Es ist so, als hättest Du Pommesfrites von Imbißstube gekauft, ohne Sitzplatz und Bestecknutzung. Deshalb kostengünstiger.
.
"ich könnte mich theoretisch weigern, das Haus auf diesem Grundstück abzulehnen, oder?"
Du hast aber auf diesem Grundstück bestellt bzw. bauen lassen und sonst nirgendwo.

"wir haben das Grundstück, die Planung und die Ausführung bei demselben Unternehmen "gekauft".
Das würden Dir die Grunderwerbsteuer auch für Grundstück und Planung anfallen !

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