Im Forum Nachbarrecht konnte uns leider keiner helfen.
Vielleicht hat hier jemand eine Idee zu unserem Problem?
Obwohl im Bebauungsplan die Auffüllung der Grundstücke bis auf das Straßenniveau festgelegt ist, beabsichtigt der Nachbar nun, auf diese Auffüllung zu verzichten.
Den Geländesprung zu unserem Grundstück soll eine Stützmauer halten.
Der Nachbar möchte nun die Kosten für die Mauer erstattet bekommen.
Ist das ok und müssen wir zahlen?
Stützmauer
25. Mai 2005
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Frage vom 25. Mai 2005 | 14:41
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Stützmauer
Verbaut?
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#1
Antwort vom 25. Mai 2005 | 17:28
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16807x hilfreich)
Normalerweise mus derjenige zahlen, der auffüllt. Ihr müsstet dann sogar selbst die Stützmauer bauen und zwar auf Eurem Grundstück.
Wenn die Auffüllung der Grundstücke im Bebauungsplan festgelegt sind, dann muss der Nachbar doch auch auffüllen. Er kann dann nicht mehr im eigenen Ermessen entscheiden, nicht aufzufüllen.
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