Teil eines Hauses kaufen

26. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
pal292236-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Teil eines Hauses kaufen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Immobilienkauf.
Meiner Lebensgefährtin soll in naher Zukunft das Einfamilienhaus des Vaters überschrieben/geschenkt werden. Auf dem Haus lastet noch ein Kredit welcher übernommen werden soll, dazu kämen noch Renovierungskosten.
Wir sind noch nicht verheiratet, bei der Schenkung voraussichtlich schon.
Ich würde die Kreditraten in gleichen Teilen mit zahlen und viel Eigenleistung erbringen.
So wie ich es sehe wäre meine zukünftige allein Eigentümerin.
Ich frage mich daher welche Möglichkeiten es gibt das beide zahlen aber ich dabei zumindest irgendeine Absicherung habe.
Mein erster Gedanke wäre ob es möglich ist das Sie den großteil geschenkt bekommt und ich gleichzeitig einen "Teil" kaufen kann, von meinem Ersparten versteht sich.
Könnte man also einen Teil kaufen so das im Grundbuch am Ende die Teilung z.B 70 zu 30% steht?
Oder welche Möglichkeiten gibt es noch? Es ist nicht allein die Absicherung sondern auch eine emotionale Sache für mich, wenn ich eine große Summe abzahle und zeitgleich nach Feierabend noch am Haus arbeite möchte ich mich auch irgendwie als "Hausbesitzer" fühlen.

Ich hoffe auf ein paar Anregungen, vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße,

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Man könnte den Gegenwert der Leistungen ins Grundbuch eintragen lassen.

Genaueres kann einem der Notar sagen, der muss ja eh wegen der Übertragung beauftragt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn ihr verheiratet seid, dann bist Du über den Zugewinnausgleich abgesichert. Rein wirtschaftlich gibt es daher nach meiner Einschätzung keine Probleme.

Zitat:
Es ist nicht allein die Absicherung sondern auch eine emotionale Sache für mich, wenn ich eine große Summe abzahle und zeitgleich nach Feierabend noch am Haus arbeite möchte ich mich auch irgendwie als "Hausbesitzer" fühlen.


Dann bleibt ja nichts anderes, als dass Du mit einem Anteil von x% ins Grundbuch eingetragen. Ob Du den Anteil kaufst oder Deine Lebensgefährtin Dir den Anteil einfach überträgt müsst Ihr selbst entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Bei einer Schenkung der Eltern würde ich mich nicht auf den Zugewinnausgleich verlassen.
Richtig abgesichert ist man nur, wenn man im Grundbuch steht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pal292236-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn ihr verheiratet seid, dann bist Du über den Zugewinnausgleich abgesichert. Rein wirtschaftlich gibt es daher nach meiner Einschätzung keine Probleme.


Was wäre aber wenn beide Im Kreditvertrag stehen, dieser noch nicht bezahlt ist und man sich trennt?

Ich müsste dann doch weiter zahlen für etwas was ich nicht mehr nutzen kann, oder übersehe ich etwas?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Mein Vorschlag: besorgt euch ein Wertgutachten für das Haus, dann kann man berechnen, wieviel Prozent des Wertes bereits bezahlt sind (Wert des Hauses minus Restschuld aus dem Kredit).
Dieser Prozentanteil des Hauses gehört nach der Schenkung deiner Zukünftigen alleine.

Den Rest teilt ihr durch 2, da ihr ja beide gleichviel für den Kredit abzahlt.

Beispiel: der noch offene Kredit beträgt 60% des Hauswertes, 40% sind bereits bezahlt. Dann kommt deine zukünftige mit 40% + 30% = 70% ins Grundbuch, und du mit 30%.

Bei einer Trennung musst du natürlich noch weiter deinen Anteil am Kredit zahlen. Das Geld bekommst du aber wieder, wenn das Haus verkauft wird, bzw. wenn du deinen Anteil an die zukünftige Ex verkaufst.

1x Hilfreiche Antwort

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