Teil von Grundstück wegen Zufahrt abtreten?

2. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 30x hilfreich)
Teil von Grundstück wegen Zufahrt abtreten?

Hinter unserem Grundstück (noch nicht bebaut) steht ein anderes mit 2 Bauparzellen.
Die einzige Zufahrt dazu ist zwar breit genug für einen PKW , nicht aber z.B für Feuerwehrfahrzeuge. Könnte es theoretisch sein, daß wir gezwungen werden einen Teil von unserem abzutreten, damit die Zufahrt gewährleistet ist? Wenn ja könnte das uns nutzen, jetzt schon zu bauen ?

-----------------
" "




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 641x hilfreich)

wenn das Flurstück mit einem B-Plan beplant ist, wurde so etwas bedacht und die Feuerwehrzufahrt wurde anders geregelt.

Ansonsten könnte es passieren, das ihr eine Baulast zur Sicherung der Feuerwehrzufahrt bzw ein Wegerecht eingetragen bekommt.

Ist ein altes Baugebiet? Innen oder Außenbereich? Randlage?
beplant oder unbeplant? erschlossen?



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.929 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.178 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.